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Vorlage - 2019/13-071  

Betreff: Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
14.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von

Alternative 1: Ökostrom

Alternative 2: Graustom

festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).

 

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Sachverhalt:

Die Stromlieferverträge für die Straßenbeleuchtung wurden vom Bieter Lichtblick fristgerecht gekündigt, so dass sie nach 3 Jahren Laufzeit Ende 2019 auslaufen. Sie müssen neu ausgeschrieben werden. Für alle anderen Liegenschaften ist noch der Anbieter Vereinigte Stadtwerke Ratzeburg / Bad Oldesloe / Mölln mindestens bis Ende 2020 der Stromlieferant.

 

In diesem Zusammhang möchte ich auch die Ausschreibung der Gaslieferung anregen, die noch nie erfolgt ist. Über eine Ausschreibung lässt sich voraussichtlich eine Halbierung des Arbeitspreises erreichen.

 

Die Ausschreibungen sollen durch den Kommunaldienstleister Kubus (Kommunalberatung und Service GmbH), Schwerin für alle Abnahmestellen im Amtsbereich und den verwalteten Verbänden durchgeführt. Fa. Kubus verfügt über genügend Fachwissen (18 Jahre) im Bereich der Ausschreibung von Energielieferungen und gibt dem Amt im Laufe des Jahres 2019 den nach den bisherigen Erfahrungen günstigsten Ausschreibungszeitpunkt auf. Es wird z. B. auch eine elektronische Auktion durchgeführt, bei der sehr günstige Preise erzielt werden können. Üblicherweise beteiligen sich 5-12 Bieter an dem Verfahren. Die Verträge werden bei Strom für 3 Jahre und bei Erdgas für 2 Jahre ausgeschrieben. Es wird um Entscheidung gebeten, welche Stromart von der Gemeinde gewünscht wird. Unter den Begriff Ökostrom wird sämtlicher aus erneuerbaren Energien stammende Strom bezeichnet.

Der Preisunterschied zwischen Ökostrom und Graustrom kann nicht genau vorher bestimmt werden. Nach Auskunft von Fa. Kubus betragen die Mehrkosten höchstens 6 % zum Graustrom (üblicherweise die Hälfte). In der letzten Ausschreibung war Ökostrom in einigen Losen z. B. günstiger als Graustrom, was aber auch mit dem jeweiligen Ausschreibungsvolumen zusammenhängen kann.

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

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