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Vorlage - 2019/13-073  

Betreff: Sanierung der Gemeindeverbindungswege 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
14.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Sanierung Gemeindeverbindungswege  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung folgender Teilstrecken im Amtsgebiet:

1.

2.

3.

Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt                    € brutto.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Für den Fall, dass keine der beantragten Maßnahmen zur Sanierung der Gemeindeverbindungswege vom Kreis gefördert wird, wird die Gemeinde auch ohne die Zuschüsse Schadstellen sanieren lassen.

 

Folgende Stellen kommen dafür in Betracht:

60m Hocheinbau Asphaltbefestigung zwischen Steinfeld und Poggensee (Baukosten 10.000,00€)

75m Hocheinbau Asphaltbefestigung zwischen Steinfeld und Poggensee (Baukosten 12.500,00€)

Sanierung Teilstrecke 1 und Sanierung Einzelschadstelle 1: 550m Asphaltbefestigung und 100m² Randbefestigung in Niendeel (Baukosten 52.100,00€)

Sanierung Teilstrecke 2: 30m an der Güllelagune (Baukosten 6.120,00€)

Sanierung Einzelschadstelle 2: 25m² Absackung beheben an der Zufahrt zur Strauchwerklagerstätte (Baukosten 3.750,00€)

Sanierung Einzelschadstelle 3: 20m² Asphaltbefestigung bei Schüttenkaten (Baukosten 3.550,00€)

Zusätzlich zu den Baukosten sind die Kosten für das Ingenieurbüro zu tragen. Diese belaufen sich auf ca. 10-15% der Baukosten.

 

Damit es zu keinem Sanierungsstau kommt, sind auch bei einer Absage der Förderung Sanierungsmaßnahmen auf und an den Gemeindeverbindungswegen erforderlich. Mit einer Antwort vom Kreis über die zu fördernden Maßnahmen ist nicht vor März 2019 zu rechnen.

Bei einer Absage zur Förderung der Sanierungsmaßnahme wird das Ingenieurbüro Hinrichs & Partner mit der Ausschreibung, Baudurchführung und Abrechnung der jetzt beschlossenen Maßnahme(n) beauftragt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.

 

Im Falle der Förderung einer oder beider beantragten Maßnahmen, kommt dieser Beschluss nicht zum Tragen.  

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

2 Lagepläne 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sanierung Gemeindeverbindungswege (1494 KB)      
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