Vorlage - 2017/12-008
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Beschlussvorschlag:
Die Schlussberichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2013 und 31.12.2014 liegen der Gemeindevertretung vor. Nach Erläuterung durch das Mitglied vom Prüfungsausschuss, Herrn/ Frau _________________ werden die Haushaltsüberschreitungen nachbewilligt und die Jahresabschlüsse gebilligt.
Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2013 ist mit der Ergebnisrücklage zu verrechnen. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2014 ist der Ergebnisrücklage zu zuführen.
Sachverhalt:
Gemäß § 95n Gemeindeordnung hat der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung die Jahresabschlüsse zum 31.12.2013 und 31.12.2014 geprüft (vgl. Anlage). Sie sind nunmehr noch durch die Gemeindevertretung zu billigen.
Anlage/n:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 12 Jahresabschluss Kurzfassung per 31.12.2013 (1244 KB) | ||||
2 | 12 Jahresabschluss Kurzfassung per 31.12.2014 (1241 KB) |