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Vorlage - 2019/17-056  

Betreff: Aufräum- und Abrissarbeiten Am Kirchberg 4
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
14.03.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Wesenberg bittet die Verwaltung nach Genehmigung des notariellen Kaufvertrages durch den Kirchenkreis die Baufeldfreilegung des Grundstückes Am Kirchberg 4 mit u.a. dem Abriss des Wohnhauses auszuschreiben. Der Bürgermeister wird gebeten und ermächtigt im Ergebnis der Ausschreibung dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter den Auftrag dafür zu erteilen. Die entsprechenden überplanmäßigen Auszahlungen werden zugleich genehmigt.

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Klein Wesenberg hat mit notariellem Kaufvertrag vom 14.01.2019 das hier in Rede stehende Grundstück schuldrechtlich erworben. Der Kaufvertrag bedarf für seine abschließende Rechtmäßigkeit und eigentumsrechtlichen Umsetzung allerdings noch der Genehmigung des Kirchenkreises Plön- Segeberg. Der Bürgermeister hatte dazu bereits in der letzten Sitzung berichtet. Die Genehmigung wurde zwischenzeitlich beantragt.

 

Aus der Mitte der Gemeindevertretung wurde angeregt das mögliche Baufeld des Grundstückes entsprechend von Bepflanzung und den darauf stehenden baulichen Anlagen freizulegen, sprich diese abzureißen. Der Bürgermeister hat sich zur Abschätzung des Auftragsumfanges von zwei Anbietern Kostenschätzungen geben lassen. Danach ist mindestens mit einem Auftragsvolumen von rund 30.000 € zu rechnen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Maßnahme allein mit Blick auf die augenscheinlichen Besonderheiten dieser Baufeldfreilegung (Grünordnung, Ölheizung, Rückbau Versorgungsleitungen) anhand eines konkreten Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben werden. Ferner wird empfohlen die Ausschreibung auch erst nach Genehmigung des Kaufvertrages durch den Kirchenkreis  durchzuführen. Unabhängig davon kann die Maßnahme schon beschlossen werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

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