Vorlage - 2019/11-092
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Sachverhalt:
In der Sitzung am 04.02.19 hat die Gemeindevertretung Herrn Dirk Wickmann zum Vor-sitzenden des Bau- und Wegeausschusses gewählt. Herr Wickmann war zuvor stellvertre-tender Vorsitzender des Ausschusses, so dass nun der Stellvertreter nachzuwählen ist.
Die Gemeindevertretung wählt die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.
Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu. Dabei werden jeder Fraktokn so viele Höchst-zahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet über die Reihenfolge des Zugriffs das Los, das der Bürgermeister zieht. Die unterliegende Fraktion hat das Vorschlagsrecht auf den nächsten Ausschussvorsitz.
Vorgeschlagen werden kann nur eine Person. Gewählt wird nach dem Beschlussverfahren, d. h. es zählen die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Wird ein Vorschlag durch eine Mehrheit an Nein-Stimmen abgelehnt, verbleibt das Vor-schlagsrecht bei der berechtigten Fraktion. Es finden ggf. mehrere Abstimmungen statt. Nach dem dritten Wahlgang sollte der Wahlgang abgebrochen und in einer späteren Sitzung wiederholt werden.
Die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden werden nach dem gleichen Ablauf gewählt.
Wahlhandlung:
Nach Aufruf durch den Bürgermeister wird für die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses
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vorgeschlagen.
Wahlergebnis:_________________Ja-Stimmen
_________________ Nein-Stimmen
Anlage/n:
Anlage/n: