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Vorlage - 2019/11-095  

Betreff: Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
01.04.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1.) Die legt für die geplante Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2020 folgende Stromart fest:

Alternative 1: Ökostrom

Alternative 2: Graustom

2.) Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen.

3.) Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken zu einem abweichenden Zeitpunkt endet.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stromlieferverträge für die Straßenbeleuchtung wurden vom bisherigen Lieferanten „Fa. Lichtblick“ fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt. Sie müssen daher neu ausgeschrieben werden. Für alle anderen Liegenschaften ist noch der Anbieter Vereinigte Stadtwerke Ratzeburg / Bad Oldesloe / Mölln mindestens bis Ende 2020 der Stromlieferant.

 

Für die Strom- Ausschreibung ist eine Entscheidung notwendig, welche Stromart von der Gemeinde gewünscht wird (vgl. Ziffer 1 des Beschlussvorschlages). Unter den Begriff Ökostrom wird sämtlicher aus erneuerbaren Energien stammende Strom bezeichnet. Nach Informationen der Fa. KUBUS lag der Arbeitspreis für den so genannten Graustrom im letzten Quartal 2018 durchschnittlich bei 5,5 ct je KWh und für Ökostrom bei durchschnittlich 6,2 ct je KWh. Im Ergebnis erster Ausschreibungen seitens der Fa. KUBUS für andere Kunden in diesem Jahr liege der Preis für Graustrom zwischen 4,7 ct. und 6,1 ct. und für Ökostrom bei 5,0 ct. bis 6,9 ct. Je KWh. Ob und inwieweit das eigene Ausschreibungsergebnis diesen Erfahrungswerten entspricht, kann allerdings nicht vorhergesagt werden.

 

Mit Ziffer 2 des Beschlussvorschlages wird zudem eine gemeinsame Ausschreibung der Gaslieferung aller amtsangehörigen Gemeinden anregt. Über eine solche Ausschreibung lässt sich voraussichtlich eine Halbierung des Arbeitspreises erreichen.

 

Die Ausschreibung/en sollen durch den Kommunaldienstleister Kubus (Kommunalberatung und Service GmbH), Schwerin für alle Abnahmestellen im Amtsbereich und dem WBV Reinfeld- Land durchgeführt werden. Fa. Kubus verfügt über genügend Fachwissen (18 Jahre) im Bereich der Ausschreibung von Energielieferungen und gibt dem Amt im Laufe des Jahres 2019 den nach den bisherigen Erfahrungen günstigsten Ausschreibungszeitpunkt auf. Es wird z. B. auch eine elektronische Auktion durchgeführt, bei der sehr günstige Preise erzielt werden können. Üblicherweise beteiligen sich 5-12 Bieter an dem Verfahren. Die Verträge werden bei Strom für 3 Jahre und bei Erdgas für 2 Jahre ausgeschrieben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

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