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Vorlage - 2019/15-044  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder straße6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidekamp Entscheidung
23.04.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf der 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 Neu (Stand: 17.04.2019)  
Anlage 2: Entwurf der 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 Neu (Asuzug)  
Anlage 3: Entwurf der Begründung (Stand: 17.04.2019)  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung wird auf § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) umgestellt.

 

2.1  Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet westlich Mitteltor, südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathen-koppel und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung/mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

2.2  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.01.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung beschlossen, um das neue Baugebiet „Kathenkoppel“ zu erweitern. Das Verfahren sollte nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Abstimmungen zwischen dem beauftragten Planungsbüro und dem Kreis Stormarn haben ergeben, dass es sich nicht um eine Innenentwicklung i.S. des § 13a BauGB handelt. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, den neu eingeführten § 13b BauGB für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren umzustellen.

 

Zwischenzeitlich ist ein Entwurf erarbeitet worden, der im Wesentlichen auf den Festsetzungen der Neuaufstellung entspricht.

 

In dem neuen Bereich sollen ein- und zweigeschossige Einzelhäuser mit einer GRZ von 0,25 zugelassen werden. Pro Einzelhaus sind zwei Wohneinheiten möglich. Doppelhäuser sind momentan nicht vorgesehen. Die Mindestgrundstücksgröße für Einzelhäuser soll auch hier 550 m² betragen, so dass 9 Baugrundstücke entstehen. Die Firsthöhe ist wie in der Neuaufstellung mit 26,5 m üNHN vorgesehen. Die Grundstücke liegen bei einer Höhe von 17,15 m bis 17,49 m üNHN, so dass die Gebäude bei unverändertem Gelände zwischen 9,35 m und 9 m hoch werden können.

 

Für das direkt südlich an die Wendeanlage angrenzende Grundstück ist an der Grenze zur Wendeanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrten festgesetzt.

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Stand: 17.04.2019)

2) Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Auszug)

3) Entwurf der Begründung (Stand: 17.04.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Entwurf der 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 Neu (Stand: 17.04.2019) (2208 KB)      
Anlage 3 2 Anlage 2: Entwurf der 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 Neu (Asuzug) (1302 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3: Entwurf der Begründung (Stand: 17.04.2019) (1030 KB)      
Stammbaum:
2019/15-044   1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder straße6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
2019/15-044-01   1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
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