Vorlage - 2019/14-072-01
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt unter Abänderung ihrer am 21.04.2015 beschlossenen Richtlinie zur Vergabe der gemeindlichen Bauplätze, 1. Abschnitt, östlich Buchenweg als 3. Verkaufsabschnitt die als Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügte 1. Änderung der genannten Richtlinie.
Die mit Beschluss vom 14.03.2019 beschlossene 1. Änderung der genannten Richtlinie wird zugleich aufgehoben.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hamberge hatte sich zuletzt in ihrer Sitzung am 14.03.2019 mit der Vergaberichtlinie für den 3. Verkaufsabschnitt im Bereich Haferkoppel, zwischen Hausnummer 2 und Hausnummer 22, befasst. Im Ergebnis dessen wurde die vorgeschlagene Vergaberichtlinie mit dem Zusatz beschlossen, dass ein Festpreis je Grundstück gebildet werden soll.
In Folge dessen wurden für die Grundstücke aus der bisherigen Preisermittlung Festpreise gebildet. Im Hinblick darauf, dass der Preis des Grundstückes ein wesentlicher Bestandteil der Vergaberichtlinie ist, sollten die gebildeten Festpreise durch Beschluss der entsprechend geänderten und als Anlage beigefügten Vergaberichtlinie bestätigt werden. Die am 14.03.2019 beschlossene Vergaberichtlinie wird damit zugleich aufgehoben.
Anlage/n:
Anlage: Vergaberichtlinie 3 VA geändert
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-05-28 Vergaberichtlinie 3 VA geändert (1071 KB) |