Vorlage - 2019/14-076
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Hamberge als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein widmet folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3a StrWG ein:
- Straße „Roggenring“ im B-Plan Nr. 6, Flurstück 175 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde,
- Straße „Haferkoppel“ im B-Plan Nr. 6, Flurstücke 175, 176, 179, 182 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde.
-
Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Wirdmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt:
Die o.g. Straßen sind inzwischen erstellt, der Gemeinde Hamberge übergeben und deshalb dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Anlage/n:
Anlage/n:keine