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Vorlage - 2019/11-103  

Betreff: Kindertagesstätte Badendorf; Wirtschaftsplan 2020
- hier: Zustimmung zu zusätzlichen Personalkosten
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
15.07.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1).Als Grundlage für den Wirtschaftsplan 2020 der Kindertagesstätte in Badendorf nimmt die Gemeindevertretung folgende Sachverhalte zur Kenntnis:

a) der tarifliche vorgesehenen Entgeltanpassung einer Erzieherin,

b) der Installation einer ständigen stellvertretenden KiTa- Leitung

 

2.) Als Grundlage für den Wirtschaftsplan 2020 der Kindertagesstätte in Badendorf stimmt die Gemeindevertretung folgenden Sachverhalten zu:

a) der Einstellung von 2 Erzieher/- innen anstelle 2 Sozialpädagogischen Assistenten

b) der Einstellung einer Küchenkraft bei teilweiser Refinanzierung der Kosten über das Entgelt für das Mittagessen in Höhe von monatlich …. €.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Vorwege und als Grundlage zum und für den Wirtschaftsplan 2020 der Kindertagesstätte in Badendorf hat der Träger der Einrichtung um Kenntnisnahme und Zustimmung zu folgenden Sachverhalten gebeten:

 

a) Aufnahme einer tariflichen Entgeltanpassung für Erzieher
Eine im Jahr 2017 übernommene Erzieherin ist in ihrer Entgeltgruppe anzupassen. Dies steht der Mitarbeiterin tariflichrechtlich zu. Dennoch wirkt es sich auf die Personalkosten ab dem Jahr 2020 aus.

 

b) Installation einer ständigen stellvertretenden Kita- Leitung

Die Gemeindevertretung hatte sich bereits in ihrer Sitzung am 20.05.2019 mit der Sache befasst. Der Gemeindevertretung liegt dazu das Schreiben des Trägers vom 11.04.2019 vor. Ein Ergänzungsschreiben des Trägers vom 21.06.2019 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Es wird insoweit darauf Bezug genommen. Aus rein rechtlicher Sicht obliegt die Organisation des Kindergartens innerhalb des vom Kreis Stormarn vorgegebenen Stellenschlüssels dem Träger allein. Mit Blick auf tarifrechtliche Konsequenzen dieser Entscheidung möchte der Träger dennoch die Entscheidung losgelöst davon mit der Gemeinde abstimmen. Nach überschlägigen Berechnungen kommen auf die Gemeinde Mehrkosten von ca. 1.300 € pro Jahr zu.

 

c) Einstellung von zwei Erzieher- Fachkräften

Die Gemeindevertretung hatte sich bereits in ihrer Sitzung am 20.05.2019 mit der Frage befasst, ob über den geltenden Betreuungsschlüssel hinaus, der Träger des Kindergartens anstelle von 2 Sozialpädagogischen Assistenten (SPA) 2 Erzieher/- innen einstellen darf. Hintergrund dieser Fragestellung ist, dass die gemäß Betreuungsschlüssel vorgesehenen 2 Stellen für Sozialpädagogische Assistenten/- innen mangels entsprechender Bewerber/- innen nicht besetzt werden können. Gegenwärtig sind nach Darstellung des Trägers 31,5 Personalwochenstunden nicht besetzt, davon 10 Wochenstunden für die Nachmittagsbetreuung bis 16.00 Uhr. Entsprechend der Anregung der Gemeindevertretung vom 20.05.2019 hat auch eine 2. Stellenausschreibung mangels entsprechender Bewerber/- innen zu keiner Einstellung geführt. Aus diesem Grund hat der Träger in Abstimmung mit dem Bürgermeister zwischenzeitlich eine Ausschreibung entsprechender Erzieher- Stellen veranlasst. Dies mit der Erwartung, dass sich daraufhin geeignete Bewerber/- innen finden. Mit dieser Vorgehensweise soll ansonsten auftretenden Engpässen in der Betreuung vorgebeugt werden. Nach überschlägigen Berechnungen kommen auf die Gemeinde Mehrkosten von ca. 4.000 € pro Jahr zu.

 

d) Einstellung einer Küchenkraft

Seitens des Trägers des Kindergartens besteht seit Jahren der Wunsch eine Küchenkraft zur Erledigung der täglich anfallenden Küchenarbeiten, insbesondere die Vor- und Nachbereitung des Mittagsessens, einzustellen. Zurzeit erledigen diese Arbeiten Betreuungskräfte zu Lasten ihrer eigentlichen Aufgabenbereiche. Zuletzt hat sich nunmehr am 21.05.2019 der Kindergartenbeirat mit der Frage erneut befasst. Im Ergebnis wurde die Einstellung einer Küchenkraft grundsätzlich positiv gesehen. Fraglich ist jedoch ob und ggf. in welcher Höhe sich die Gemeinde an den jährlichen Kosten von geschätzten 7.000 € beteiligt. Alternativ dazu könnten die Kosten auch auf die Kosten der Mittagsverpflegung  aufgeschlagen werden. Dazu liegen seitens des Trägers folgende Vorschläge vor:

 

Vorschlag Nr.

Aufschlag auf das Essensgeld pro Monat

Zusätzliche Kosten pro Jahr

gesamt

Gemeindeanteil

1

0,00 €

7.000 €

4.400 €

2

2,50 €

6.000 €

3.800 €

3

3,50 €

5.600 €

3.500 €

4

5,00 €

5.000 €

3.200 €

5

7,00 €

4.000 €

2.500 €

6

8,50 €

3.500 €

2.200 €

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage: Schriftsatz Johanniter vom 21.06.2019 (abweichend von Vorlage nicht öffentlich)
 Protokoll Beiratssitzung vom 21.05.2019 (abweichend von Vorlage nicht öffentlich)

 

 

 

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