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Vorlage - 2019/14-079  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern)
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
26.09.2019 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge      
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
10.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Beschlussempfehlung (Stand 15.07.2019)  
2a) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) - gesamt  
2b) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) - Auszug  
2c) Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019)  
3a) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) - gesamt  
3b) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) - Auszug  
3c) Begrüundung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019)  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft Ahrensburg vom 12.06.2019,
  • Schleswig-Holstein Netz AG, 110 kV-Leitungsauskunft vom 20.06.2019.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 15.07.2019 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.11.2018 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.

 

Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) inklusive Begründung und die umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 06.06.2019 bis einschließlich 05.07.2019 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen.

 

Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 29.05.2019 amtlich bekannt gemacht. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände sind mit Schreiben vom 04.06.2019 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde

 

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH

ohne

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz

ohne

Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr

04.07.2019

Netz Lübeck GmbH

04.07.2019

Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft Ahrensburg

07.06.2019

Schleswig-Holstein Netz AG, 110 kV-Leitungsauskunft

20.06.2019

HanseWerk Natur GmbH

12.06.2019

TenneT TSO GmbH

ohne

 

11.06.2019

Nachbargemeinde

 

 

Hansestadt Lübeck

ohne

Gemeinden Badendorf und Wesenberg

03.07.2019

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).

 

Besonders hinzuweisen ist auf die Stellungnahmen der SH-Netz, Betrieb Spezialnetze – Team Freileitungen zur Breite des Leitungsschutzbereiches der 110 kV-Freileitung. Diese hat sich im Vergleich zu der 2017 vorgebrachte Leitungsauskunft deutlich verringert. Dieses hat aber nur geringe Auswirkungen auf den Bebauungsplan. In der Planzeichnung ist der Leitungsschutzbereich übernommen worden. Die Begründung ist entsprechend angepasst.

Diese Aktualisierungen führen nicht zu einem erneuten Beteiligungsverfahren. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge kann der Satzungsbeschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1)   Beschlussempfehlung (Stand: 15.07.2019)

2a) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) - gesamt

2b) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) - Auszug

2c) Begründung zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr.6 (Stand: Entwurf 27.05.2019)

3a) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) - gesamt

3b) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) - Auszug

3c) Begründung zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr.6 (Stand: 15.07.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Beschlussempfehlung (Stand 15.07.2019) (2761 KB)      
Anlage 2 2 2a) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) - gesamt (2375 KB)      
Anlage 4 3 2b) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) - Auszug (471 KB)      
Anlage 3 4 2c) Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) (708 KB)      
Anlage 5 5 3a) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) - gesamt (2373 KB)      
Anlage 6 6 3b) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) - Auszug (1166 KB)      
Anlage 7 7 3c) Begrüundung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) (749 KB)      
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