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Vorlage - 2019/21-059  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Westerau für das Gebiet Ortsteil Trenthorst, südlich der Gemeindestraße Trenthorst zwischen Hausnummern 26 und 32
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Vorberatung
19.08.2019 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau (offen)   
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
09.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Beschlussempfehlungen (Stand: 01.08.2019)  
2a) Bebauungsplan Nr. 9 - Gesamt (Stand: erneuter Entwurf 09.05.2019)  
2b) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9 (Stand: erneuter Entwurf 09.05.2019)  
3a: Bebauungsplan Nr. 9 - Gesamt (Stand: 01.08.2019)  
3b) Bebauungsplan Nr. 9 - Auszug (Stand: 01.08.2019)  
3c) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9 (Stand: 01.08.2019)  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 01.08.2019 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet Ortsteil Trenthorst, südlich der Gemeindestraße Trenthorst zwischen Hausnummern 26 und 32 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.05.2019 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen und nach § 4a (3) BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Beteiligungsfrist auf 14 Tage verkürzt wurde. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.

 

Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 18.06.2019 amtlich bekannt gemacht. Zu Beginn der Auslegung waren die Unterlagen aber nicht im Internet einsehbar. Daher musste die Bekanntmachung wiederholt werden. Sie wurde am 02.07.2019 veröffentlicht.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 (Anlage 2) inklusive Begründung, die umweltrelevanten Informationen und die Datenschutzinformation haben in der Zeit vom 27.06.2019 bis einschließlich 24.07.2019 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am 26.06.2019 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet.

 

Folgende Stellunghamen sind eingegangen:

 

Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH, Abt. Landesplanung und ländliche Räume

ohne

Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH, abt. Städtebau und Ortsplanung

ohne

Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr

30.07.2019

Gewässerpflegeverband Grinau

ohne

BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Stormarn

19.07.2019

NABU - Naturschutzbund Deutschland, Landesverband S-H

ohne

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).

 

Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es ergeben sich nur kleinere Ergänzungen in der Begründung, die keines erneuten Entwurfsbeschlusses bedürfen. Für den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Westerau kann der Satzungsbeschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1)   Beschlussempfehlung (Stand: 01.08.2019)

2a) Bebauungsplan Nr. 9 – Gesamt (Stand: erneuter Entwurf 09.05.2019)

2b) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9 (Stand: erneuter Entwurf 09.05.2019)

3a) Bebauungsplan Nr. 9 – Gesamt (Stand: 01.08.2019)

3b) Bebauungsplan Nr. 9 – Auszug (Stand: 01.08.2019)

3c) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9 (Stand: 01.08.2019) 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Beschlussempfehlungen (Stand: 01.08.2019) (48 KB)      
Anlage 5 2 2a) Bebauungsplan Nr. 9 - Gesamt (Stand: erneuter Entwurf 09.05.2019) (2637 KB)      
Anlage 6 3 2b) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9 (Stand: erneuter Entwurf 09.05.2019) (1772 KB)      
Anlage 2 4 3a: Bebauungsplan Nr. 9 - Gesamt (Stand: 01.08.2019) (1164 KB)      
Anlage 4 5 3b) Bebauungsplan Nr. 9 - Auszug (Stand: 01.08.2019) (2228 KB)      
Anlage 3 6 3c) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9 (Stand: 01.08.2019) (1767 KB)      
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