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Vorlage - 2019/15-049  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel
hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidekamp Entscheidung
24.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Beschlussempfehlung (Stand: 22.08.2019)  
2a) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu - Gesamt (Stand Auslegung)  
2b) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu - Auszug (Stand: Auslegung)  
2c) Begründung zur 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu (Stand: Auslegung)  
3a) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu - gesamt (Stand: 22.05.2019  
3b) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu - Auszug (Stand: 22.08.2019)  
3c) Begründungzur 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu (Stand: 22.08.2019)  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Technischer Umweltschutz vom 13.08.2019,

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 22.08.2019 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen.

Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.06.2019 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung beschlossen und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 12.07.2019 amtlich bekannt gemacht. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Anlage 2) inklusive Begründung, die umweltrelevanten Informationen und die Datenschutzinformation haben in der Zeit vom 22.07.2019 bis einschließlich 21.07.2019 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Aus der Öffentlichkeit wurden zwei Stellungnahmen vorgebracht.

 

Die vom Bebauungsplan berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und Nachbargemeinden sind am 19.07.2019 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet.

 

Folgende Stellunghamen sind eingegangen:

 

Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH – Landesplanungsbehörde

ohne

Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH, Abt. Straßenbau und Verkehr

ohne

Kreis Stormarn FD Planung und Verkehr

19.08.2019

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

24.07.2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz

13.08.2019

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

29.07.2019

Handwerkskammer Lübeck

01.08.2019

Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH

25.07.019

Deutsche Telekom Technik GmbH

23.07.2019

Vodafon Kabel Deutschland GmbH

13.08.2019

Schleswig-Holstein Netz AG

05.08.2019

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land

ohne

Gewässerpflegeverband Heilsau

23.07.2019

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

29.07.2019

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein

24.07.2019

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3

25.07.2019

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Facility Management

ohne

 

Naturschutzverbände

 

BUND-Bund für Umwelt und Naturschutz

25.07.2019

Naturschutzbund Deutschland

ohne

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände

ohne

 

Nachbargemeinden

 

Stadt Reinfeld

ohne

Rehhorst

12.08.2019

Zarpen

12.08.2019

 

Öffentlichkeit

 

Bürgerschaft 1 für Reinfelder Straße 12

20.06.2019, 12.08.2019

Bürgerschaft 2

20.08.2019

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).

 

Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es ergeben sich nur geringfügige Ergänzungen, die keines erneuten Entwurfsbeschlusses bedürfen.

 

Für die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp kann der Satzungsbeschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1)   Beschlussempfehlung (Stand: 22.08.2019)

2a) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu – Gesamt (Stand: Entwurf, 25.06.2019)

2b) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu – Auszug (Stand: Entwurf, 25.06.2019)

2c) Begründung zur 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu (Stand: Entwurf, 25.06.2019)

3a) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu – Gesamt (Stand: 22.08.2019)

3b) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu – Auszug (Stand: Entwurf, 22.08.2019)

3c) Begründung zur 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu (Stand: 22.08.2019)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Beschlussempfehlung (Stand: 22.08.2019) (480 KB)      
Anlage 2 2 2a) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu - Gesamt (Stand Auslegung) (2271 KB)      
Anlage 3 3 2b) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu - Auszug (Stand: Auslegung) (1643 KB)      
Anlage 4 4 2c) Begründung zur 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu (Stand: Auslegung) (1032 KB)      
Anlage 5 5 3a) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu - gesamt (Stand: 22.05.2019 (2278 KB)      
Anlage 7 6 3b) 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu - Auszug (Stand: 22.08.2019) (2336 KB)      
Anlage 6 7 3c) Begründungzur 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 neu (Stand: 22.08.2019) (1042 KB)      
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