Vorlage - 2019/21-065
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Westerau beteiligt sich an der Gründung einer Nahwärmegenossenschaft.
Sachverhalt:
Am 22.07.2019 fand eine Sitzung des Energieforums statt, bei der neben Herrn Billerbeck von der Treurat auch eine Vertreterin des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes anwesend war. Die neuen Förderrichtlinien des Landes heben das Projekt in die Wirtschaftlichkeit und trennen die zu vergebenden Fördergesamtsummen in Genossenschaften und Gemeinden. Das Volumen für die Gemeinden ist größer und es liegen nicht so viele Anträge vor. Ob und in welcher Höhe Förderungen des Landes für einen Genossenschaftsantrag aus Westerau gewährt werden können, kann nicht ermittelt werden. Es ist auf jeden Fall wichtig, dass versucht wird eine Förderung zu erhalten.
Damit ein Förderantrag gestellt werden kann, muss eine Genossenschaft mit einer Satzung gegründet werden. Erst wenn die Förderung gewährt wird, muss die Genossenschaftsgründung wirklich umgesetzt werden (Gründungsversammlung). Die Vertreterin des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes hat das Prozedere bei der Gründung und dem Betrieb einer Genossenschaft erläutert. Alle Nutzer der Nahwärmegenossenschaft sind Genossen und können mitbestimmen. Es muss ein Vorstand (Geschäftsführung) mit 2 Mitgliedern und einen Aufsichtsrat (berichtet und beaufsichtigt Vorstand) mit 3 Mitgliedern. Zur Absicherung wird eine Vermögenseigenschadenversicherung abgeschlossen. Der Verband prüft die Gründung des Verbandes mit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und später jährlich 1 x.
Damit auch die Gemeinde mit ihren Liegenschaften in der Genossenschaft vertreten ist, sollte der Beitritt vorgesehen werden. Es ist eine Einlage von 2.500,00 €/Anschluss vorgesehen so dass zunächst 5.000,00 € im Jahr 2020 in den Haushalt eingestellt werden.
Anlage/n:
Anlage/n: Satzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung der Wärmentz Westerau eG (317 KB) |