Amtliche Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.02.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 einschließlich der Begründung gebilligt.
Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und die Erörterung der allgemeinen Zeile und Zwecke der Planung wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die erarbeiteten Planunterlagen liegen
vom 28.03.2019 bis einschließlich 10.04.2019
in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Bauamtes, während folgender Zeiten öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Reinfeld, den 15.03.2019
Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor