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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Di, 25.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 08.05.2023 und 30.06.2023  
SI/2023/13-045  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Bekanntgabe der Berufe sowie anderer vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse  
2023/13-202  
Ö 7  
Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 14. Mai 2023  
2023/13-205  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.

 

Die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

   
    25.07.2023 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.

 

Die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    25.07.2023 - Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Feldhorst
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.

 

Die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

3 Stimmen dafür

 

 

 

0 Stimmen dagegen

 

 

 

0 Stimmenthaltungen

 

 

 

 

                      Stimmen dafür

 

 

 

 

            Stimmen dagegen

 

 

 

 

                   Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 8  
Vergabe der Bauleistung für die Klärschlamm-Vererdungsanlage  
2023/13-203  
Ö 9  
Sachstandsbericht Buswendeplatz Information von Herrn Hinrichs  
2023/13-204  
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
               

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