Auszug - Sachstandsbericht Buswendeplatz Information von Herrn Hinrichs
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Wortprotokoll |
- Zusammenfassung der Ereignisse durch Herrn Hinrichs bis dato:
a) Die Bestandsvermessung ist erfolgt.
b) Beprobung und Analytik ist erfolgt, anstehende Böden (hauptsächlich
aufgefülltes, unbelastetes Kies-Sand-Gemisch, lokal aber auch
Geschiebelehm mit Bauschuttresten) und Bestandsasphalt (unbelastet)
c) Vereinbarung mit Wasserbeschaffungsverband (WBV) Wakendorf I
lt. BGM bereits durch die Amtsverwaltung vorbereitet, Inhalt: WBV
erneuert Trinkwasserleitungen und Armaturen in Kostenträgerschaft
WBV im Zuge der Baumaßnahme Gemeinde mit.
d) Laut Wasser- und Bodenverband Trave sind keine Maßnahmen
am verrohrten, im Baufeld befindlichen Verbandsgewässer geplant.
Verband wünscht spülen und inspizieren der Rohrleitung in Kosten-
trägerschaft Gemeinde vor Baubeginn. BGM lehnt dies ab und wird
daher nochmals Rücksprache beim Verband halten.
e) Herr Hinrichs stellte 2 Varianten bzw. mögliche Standorte der
Bushaltestelle anhand Entwurfsplänen wie folgt vor.
- Variante 1 „alter Standort Bushaltestelle“:
a) Warteflächenlänge durch räumliche Zwänge (Zufahrt Haus Nr.62)
nicht richtlinienkonform (Länge 10 m, statt gefordert 18 m).
b) Bemessungsfahrzeug „3-Achs-Gelenkbus“ (Länge 18 m, Anfahrt
montags bis freitags einmal pro Tag) stünde am Buskappstein
(16 cm hoch) leicht schrägt bzw. nicht 100% parallel, die 3.Tür
dürfte zudem nicht geöffnet werden.
c) Die geplante Verkehrsanlage wäre barrierefrei, aber nicht 100 %
richtlinienkonform.
d) Die geplante Verkehrsanlage stünde komplett auf öffentlichen
Grund.
e) Die Grünfläche vor der Bushaltestelle wird durch den 3-Achs-
Gelenkbus beim Anfahren zukünftig am Rand überfahren und
muss daher in einer Teilfläche befestigt werden (z.B. Betonstein-
pflaster).
- Variante 2 „neuer Standort Bushaltestelle“ (vor Haus Nr. 48 und 50):
a) Die Gemeindevertreter weisen auf das Erfordernis einer engen
Abstimmung mit den direkt betroffenen Anliegern hin (Haus Nr. 48
und 50).
b) Um die Sicht bei Ausfahrt aus der Grundstückszufahrt Haus Nr. 50
auch weiterhin zu gewährleisten, könnten die Wände des geplante
Fahrgastunterstandes (FGU) in transparenter Form gewählt werden.
c) Die Variante würde zur Wegnahme von Pkw-Stellplätzen
im öffentlichen Raum führen.
d) Die Großbäume auf anliegendem privaten Grund müssten
zur Erlangung des Lichtraumprofils der Straße ggf. ausgeastet werden.
e) Der neue Standort könnte fußläufig zu Querung der Haupt-/Kreisstraße
an bzgl. der Sichtweite – insbesondere für Kinder – ungünstiger Stelle
(Höhe der Einmündung) führen.
f) Die geplante Randeinfassung Richtung rechte Seite Grundstückszufahrt
Haus Nr. 52 wäre 3 cm hoch (Wasserlauf).
g) Die geplante Verkehrsanlage wäre barrierefrei und richtlinienkonform.
h) Die geplante Verkehrsanlage stünde komplett auf öffentlichen Grund.
i) Die Grünfläche vor der „alten“ Bushaltestelle wird durch den 3-Achs-
Gelenkbus beim Anfahren zukünftig am Rand überfahren und muss
daher in einer Teilfläche befestigt werden (z.B. Betonsteinpflaster).
j) Herr Hinrichs auf Frage Anlieger: Einbindung einer ggf. zukünftigen
Grundstückszufahrt im Bereich Bordhöhe < 16 cm (d.h. außerhalb
geplanter Wartefläche) möglich.
k) Herr Hinrichs auf Feststellung Anlieger: Ja, geplante Verkehrsanlage
würde einen Wasserabfluss – bei einem Starkregenereignis – von
privater auf öffentliche Fläche verhindern. Es gäbe aber laut Herrn
Hinrichs bauliche Möglichkeiten der Entwässerung.
- Die Mitglieder des Bauausschusses wollen und sollen in der Örtlichkeit
nochmals im Detail in die beiden Entwurfsplanungen eingewiesen werden.
- Herr Hinrichs wird die gezeigten Entwurfspläne zur Weitergabe an die Gemeindevertretung aufbereiten.
- Herr Hinrichs wird im Zuge des Verfahrens die Baukosten schätzen.
- Auf Frage des Herrn BGM Schorr bzgl. auch noch zukünftiger Förderung
durch den Kreis bei einem nunmehr im Jahre 2024 geplanten Bau, hier als
Nachtrag durch Herrn Hinrichs am 26.07.2023: Nach fernmündlicher Rück-
sprache des Verfassers bei der zuständigen Mitarbeiterin Frau Ulla Mehrens /
Kreis Stormarn: Das Förderprogramm (Landesmittel) läuft auch zukünftig,
natürlich vorbehaltlich Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel SH
(derzeit 300.000 € / p.a.) uneingeschränkt weiter.