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Auszug - Sachstandsbericht Buswendeplatz Information von Herrn Hinrichs  

Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst
2023/13-204 Sachstandsbericht Buswendeplatz
Information von Herrn Hinrichs
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

  1.                                                                                                                                                   Zusammenfassung der Ereignisse durch Herrn Hinrichs bis dato:

a)      Die Bestandsvermessung ist erfolgt.

b)      Beprobung und Analytik ist erfolgt, anstehende Böden (hauptsächlich

aufgefülltes, unbelastetes Kies-Sand-Gemisch, lokal aber auch

Geschiebelehm mit Bauschuttresten) und Bestandsasphalt (unbelastet)

c)       Vereinbarung mit Wasserbeschaffungsverband (WBV) Wakendorf I

lt. BGM bereits durch die Amtsverwaltung vorbereitet, Inhalt: WBV

erneuert Trinkwasserleitungen und Armaturen in Kostenträgerschaft

WBV im Zuge der Baumaßnahme Gemeinde mit.

d)      Laut Wasser- und Bodenverband Trave sind keine Maßnahmen

am verrohrten, im Baufeld befindlichen Verbandsgewässer geplant.

Verband wünscht spülen und inspizieren der Rohrleitung in Kosten-

trägerschaft Gemeinde vor Baubeginn. BGM lehnt dies ab und wird

daher nochmals Rücksprache beim Verband halten.

e)      Herr Hinrichs stellte 2 Varianten bzw. mögliche Standorte der

Bushaltestelle anhand Entwurfsplänen wie folgt vor.

 

  1. Variante 1 „alter Standort Bushaltestelle“:

a)      Warteflächenlänge durch räumliche Zwänge (Zufahrt Haus Nr.62)

nicht richtlinienkonform (Länge 10 m, statt gefordert 18 m).

b)      Bemessungsfahrzeug „3-Achs-Gelenkbus“ (Länge 18 m, Anfahrt

montags bis freitags einmal pro Tag) stünde am Buskappstein

(16 cm hoch) leicht schrägt bzw. nicht 100% parallel, die 3.Tür

dürfte zudem nicht geöffnet werden.

c)       Die geplante Verkehrsanlage wäre barrierefrei, aber nicht 100 %

richtlinienkonform.

d)      Die geplante Verkehrsanlage stünde komplett auf öffentlichen

Grund.

e)      Die Grünfläche vor der Bushaltestelle wird durch den 3-Achs-

Gelenkbus beim Anfahren zukünftig am Rand überfahren und

muss daher in einer Teilfläche befestigt werden (z.B. Betonstein-

pflaster).

 

  1. Variante 2 „neuer Standort Bushaltestelle“ (vor Haus Nr. 48 und 50):

a)      Die Gemeindevertreter weisen auf das Erfordernis einer engen

Abstimmung mit den direkt betroffenen Anliegern hin (Haus Nr. 48

und 50).

b)      Um die Sicht bei Ausfahrt aus der Grundstückszufahrt Haus Nr. 50

auch weiterhin zu gewährleisten, könnten die Wände des geplante

Fahrgastunterstandes (FGU) in transparenter Form gewählt werden.

c)       Die Variante würde zur Wegnahme von Pkw-Stellplätzen

im öffentlichen Raum führen.

d)      Die Großbäume auf anliegendem privaten Grund müssten

zur Erlangung des Lichtraumprofils der Straße ggf. ausgeastet werden.

e)      Der neue Standort könnte fußläufig zu Querung der Haupt-/Kreisstraße

an bzgl. der Sichtweite – insbesondere für Kinder – ungünstiger Stelle

(Höhe der Einmündung) führen.

f)        Die geplante Randeinfassung Richtung rechte Seite Grundstückszufahrt

Haus Nr. 52 wäre 3 cm hoch (Wasserlauf).

g)      Die geplante Verkehrsanlage wäre barrierefrei und richtlinienkonform.

h)      Die geplante Verkehrsanlage stünde komplett auf öffentlichen Grund.

i)         Die Grünfläche vor der „alten“ Bushaltestelle wird durch den 3-Achs-

Gelenkbus beim Anfahren zukünftig am Rand überfahren und muss

daher in einer Teilfläche befestigt werden (z.B. Betonsteinpflaster).

j)         Herr Hinrichs auf Frage Anlieger: Einbindung einer ggf. zukünftigen

Grundstückszufahrt im Bereich Bordhöhe < 16 cm (d.h. außerhalb

geplanter Wartefläche) möglich.

k)       Herr Hinrichs auf Feststellung Anlieger: Ja, geplante Verkehrsanlage

würde einen Wasserabfluss – bei einem Starkregenereignis – von

privater auf öffentliche Fläche verhindern. Es gäbe aber laut Herrn

Hinrichs bauliche Möglichkeiten der Entwässerung.

 

  1. Die Mitglieder des Bauausschusses wollen und sollen in der Örtlichkeit

nochmals im Detail in die beiden Entwurfsplanungen eingewiesen werden.

 

  1. Herr Hinrichs wird die gezeigten Entwurfspläne zur Weitergabe an die Gemeindevertretung aufbereiten.

 

  1. Herr Hinrichs wird im Zuge des Verfahrens die Baukosten schätzen.

 

  1. Auf Frage des Herrn BGM Schorr bzgl. auch noch zukünftiger Förderung

durch den Kreis bei einem nunmehr im Jahre 2024 geplanten Bau, hier als

Nachtrag durch Herrn Hinrichs am 26.07.2023: Nach fernmündlicher Rück-

sprache des Verfassers bei der zuständigen Mitarbeiterin Frau Ulla Mehrens /

Kreis Stormarn: Das Förderprogramm (Landesmittel) läuft auch zukünftig,

natürlich vorbehaltlich Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel SH

(derzeit 300.000 € / p.a.) uneingeschränkt weiter.

 

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