Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2018 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder des Finanzausschusses | 2018/22-024 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder des Bau-, Wege- und Umweltausschusses | 2018/22-025 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) hier: Aufstellungsbeschluss | 2018/22-030 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) hier: Aufstellungsbeschluss | 2018/22-029 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Betreuung von Kindern in der Gemeinde Zarpen -hier: Richtlinie der Gemeinde Zarpen zur Förderung der Tagespflege | 2018/22-028 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Zarpen beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Richtlinie zur Förderung der Tagespflege (Anlage 1) ohne/mit folgenden Änderungen.
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11.10.2018 - Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeinde Zarpen beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Richtlinie zur Förderung der Tagespflege (Anlage 1) mit folgenden Änderungen:
Unter 3d, erster Spiegelstrich, heißt es: Das Kind und einer der Personensorgeberechtigten haben ihre Hauptwohnung in der Gemeinde Zarpen.
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18.10.2018 - Gemeindevertretung Zarpen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||
Herr Schöning verweist auf die Beratung in der gemeinsamen Ausschusssitzung am 11.10.18 zu diesem Thema. Eine weitere Aussprache wird nicht gewünscht. Die Verwaltung weist auf den Handlungsbedarf zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3jährige Kinder hin, da im kommenden Kitajahr ca. 10 unter 3jährige Kinder keinen Krippenplatz bekommen können. Die Information wird zunächst zur Kenntnis genommen.
Beschluss: Die Gemeinde Zarpen beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Richtlinie zur Förderung der Tagespflege (Anlage 1) mit folgenden Änderungen: Unter 3 d, erster Spiegelstrich, heißt es: Das Kind und einer der Personensorgeberechtigten haben ihre Hauptwohnung in der Gemeinde Zarpen.
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Ö 8 | Abrechnung des Wegezweckverbandes Bad Segeberg zum Kanalkataster -hier: Sachstandsbericht | ||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Sanierung der Schmutzwasserleitungen und Schächte im Pöhlser Weg | 2018/22-033 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Redder' zwischen Zarpen und Heidekamp | 2018/22-032 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10.1 | Sanierung des Gemeindeverbindungsweges zwischen Zarpen und dem Ortsteil Pöhls | 2018/22-031 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen | 2018/22-005-02 | |||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Zarpen -hier: Sachstand | ||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
N 14 | Grundstücksangelegenheit | ||||||||||||||||||||||||