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Vorlage - 2018/22-030  

Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
11.10.2018 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
18.10.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) die 7. Änderung aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung der Beteiligung nach § 4b BauGB sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BISS) in Aukrug, beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Informationsveranstaltung / Auslegung 

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zu schließen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Zarpen beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Ausweisung eines Wohngebietes südwestlich des Struckteiches.

 

Diese Fläche ist im aktuell gültigen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Um Bebauung zu ermöglichen, ist daher seine Änderung notwendig. Hierbei handelt es sich um die 7. Änderung. Als erster Schritt ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Die mit der Aufstellung des Bauleitplanes verbundenen Kosten sind noch nicht ermittelt. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zur Übernahme dieser Kosten zu schließen. Gleiches gilt für mögliche Folgekosten in der Infrastruktur aus der Realisierung sowie die Kosten der Erschließung.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (394 KB)      
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