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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.10.2018  
SI/2018/13-013  
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Feldhorst  
Enthält Anlagen
2018/13-061  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 295 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 295 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    21.11.2018 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

   
    28.11.2018 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

1

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

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1

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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Ö 5  
Änderung der Abwassergebühren  
Enthält Anlagen
2018/13-062  
Ö 6  
Finanzabrechnung 2017 des Kindergartens "Feldhorster Spatzen e.V."  
Enthält Anlagen
2018/13-063  
Ö 7  
Genehmigung des Finanzplanes 2019 des Kindergartens "Feldhorster Spatzen e.V."  
Enthält Anlagen
2018/13-064  
Ö 8  
Reparaturarbeiten auf der Kläranlage Havighorst  
Enthält Anlagen
2018/13-058  
Ö 9  
Verschiedenes      
               

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