Tagesordnung - Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.09.2018 | SI/2018/20-003 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Neubau Kita Mäuseburg in Stubbendorf - Sachstand | 2018/20-047 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Wohldweg' | 2018/20-044 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Eckernschmiede' | 2018/20-045 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe | 2018/20-046 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Finanzabrechnung 2017 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg" | 2018/20-050 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Genehmigung des Haushaltplanes 2019 der Kindertagesstätte "Stubbendorfer Mäuseburg" | 2018/20-049 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Neufassung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für den Ortsteil Ratzbek/Fliegenfelde und Groß Wesenberg - hier: Änpassung der Abwassergebühren | 2018/20-054 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 | 2018/20-053 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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22.11.2018 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 331 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird auf 331 v.H. festgesetzt.
2. Unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. wird mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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06.12.2018 - Gemeindevertretung Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 11 | Betreuung von Kindern in der Gemeinde Wesenberg -hier: Richtlinie der Gemeinde Wesenberg zur Förderung der Tagespflege | 2018/20-042 | |||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Kita Sterntaler in Klein Wesenberg - Sachstand | 2018/20-048 | |||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||