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Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
Gremien: Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen, Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen
Datum: Do, 07.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.11.2018      
Ö 3  
Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung  
2019/22-041  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von

Alternative 1: Ökostrom

Alternative 2: Graustom

festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022). 

 

 

   
    07.03.2019 - Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen
    Ö 3 - (offen)
   
   
    07.03.2019 - Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen
    Ö 3 - (offen)
   
   
    28.03.2019 - Gemeindevertretung Zarpen
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 anzuschließen, unabhängig davon, ob die Alternative Ökostrom oder Graustrom ausgeschrieben wird. Bedingung ist allerdings, dass sich die Ausschreibungskosten auf mindestens 10 Gemeinden incl. der Gemeinde Zarpen verteilen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Bieter des wirtschaftlichsten Angebotes einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022). 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

Herr Haake

Herr Rath

Herr Weinrich

Herr Genendsch

Herr Herbst

Frau Hoffmann

Herr Meyer

 

 

2

Stimmen dagegen

Herr Zimmermann

Herr Raab

 

 

3

Stimmenthaltungen

Frau Herbst

Frau Löhndorf

Herr Schöning

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 4  
Anschaffung von Tablets für die digitale Gremienarbeit  
2019/22-044  
Ö 5  
Reduzierung des Fremdwassereintrags in die Schmutzwasserleitung der Gemeinde Zarpen  
Enthält Anlagen
2019/22-043  
Ö 6  
Oberflächenentwässerung Pöhlser Weg; hier Sachstand      
Ö 7  
Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" -hier: Beschaffung und Aufstellen von Spielgeräten im Außenbereich  
2019/22-046  
Ö 9  
Verschiedenes      
N 10     Grundstücksangelegenheit      
N 11     Grunderwerb; hier: Sachstand      
N 12     Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Hauptstraße      
               

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