Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.10.2018 | SI/2018/14-011 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bebauungsplan Nr. 6, Verkauf Grundstücke Haferkoppel Hausnummern gerade 4-20 als 3. Verkaufsabschnitt | 2019/14-072-01 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Neubaugebiet B-Plan Nr. 6 | 2019/14-076 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Hamberge als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein widmet folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3a StrWG ein: - Straße „Roggenring“ im B-Plan Nr. 6, Flurstück 175 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde, - Straße „Haferkoppel“ im B-Plan Nr. 6, Flurstücke 175, 176, 179, 182 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde. - Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Wirdmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
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12.06.2019 - Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge | |||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeinde Hamberge als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein widmet folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3a StrWG ein: - Straße „Roggenring“ im B-Plan Nr. 6, Flurstück 175 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde, - Straße „Haferkoppel“ im B-Plan Nr. 6, Flurstücke 175, 176, 179, 182 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde.
Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
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20.06.2019 - Gemeindevertretung Hamberge | |||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeinde Hamberge als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein widmet folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3a StrWG ein: - Straße „Roggenring“ im B-Plan Nr. 6, Flurstück 175 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde, - Straße „Haferkoppel“ im B-Plan Nr. 6, Flurstücke 175, 176, 179, 182 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde.
Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Wirdmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
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Ö 6 | Spielplatz westlich Roggenring | ||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Anträge SV Hamberge a) Umbenennung des A-Platzes b) Erweiterung der Spielfeldumrandung des Hauptplatzes | 2019/14-075 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
N 9 | Arbeiten an der Kläranlage, den Abwasserzuleitungen und der Pumpstation B75 | ||||||||||||||||||||||||