Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2019 | SI/2019/21-026 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Neufassung der Geschäftsordnung | 2019/21-064 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Beitritt der Gemeinde zur Nahwärmegenossenschaft in Gründung | 2019/21-065 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019 Gemeinde Westerau | 2019/21-066 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Pflege Gedächtnisstätte in Klein Wesenberg | 2019/21-067 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Anpassung der Abwassergebühren | 2019/21-068 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anträge der Feuerwehr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8.1 | Anschaffung eines Rettungssatzes für Autounfälle | 2019/21-069 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8.2 | Anschaffung eines Notstromaggregats für die Feuerwehr / Gemeinschaftshaus | 2019/21-073 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Aufstellung eines "Friedenssteins" am Ehrendenkmal | 2019/21-071 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Maßnahmen zur Löschwasserbereitstellung im OT Ahrensfelde | 2019/21-074 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Straßensanierung im OT Trenthorst | 2019/21-075 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Beauftragung zur Umverlegung der Straßenbeleuchtungskabel im OT Wulmenau | 2019/21-076 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Erneuerung von Tischen und Bänken in der Gemeinde | 2019/21-077 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Kanalkataster OT Wulmenau | 2019/21-078 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Westerau | 2019/21-079 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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11.11.2019 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 310 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird auf 310 v.H. festgesetzt. Eine Anpassung soll erst nach Umsetzung der Grundsteuerreform und der KiTa-Reform beraten werden.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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25.11.2019 - Gemeindevertretung Westerau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 310 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird auf 310 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2020. Gegenüber dem vorgelegten Entwurf sind für die Sanierung des Stichweges in der Dorfstraße 20.000,00 € sowie 14.300,00 € für einen Rettungssatz der Feuerwehr (Schere, Stempel, Spreizer) einzuplanen.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 16 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Betreuung der Kläranlagen Ahrensfelde, Wulmenau und Westerau (Stückendamm) durch das Ingenieur-Büro Otterwasser | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 18 | Nachberatung eines Gesprächs mit einem Anwalt über verschiedene Sachverhalte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||