Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Westerau
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird auf 310 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird auf 310 v.H. festgesetzt. Eine Anpassung soll erst nach Umsetzung der Grundsteuerreform und der KiTa-Reform beraten werden.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 3 | Stimmen dafür | |
1. | Hebesatz | 0 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
2.-4 |
| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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