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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Heidekamp  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Heidekamp
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidekamp
Datum: Mo, 11.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Heidekamp
Ort: Schulsteig, 23858 Heidekamp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.06.2019  
SI/2019/15-014  
Ö 3  
Bericht der Vorsitzenden      
Ö 4  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Heidekamp  
Enthält Anlagen
2019/15-056  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Für den Fall, dass Haushaltsplanung der FF Heidekamp noch vorgelegt wird:

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    11.11.2019 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidekamp
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    26.11.2019 - Gemeindevertretung Heidekamp
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für die Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Ö 5  
Neufassung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
2019/15-050  
Ö 6  
Verschiedenes      
               

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