Sprungziele
Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Schulausschusses Hamberge  

Bezeichnung: Sitzung des Schulausschusses Hamberge
Gremium: Schulausschuss Hamberge
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: SCHULSPORTHALLE Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2020  
SI/2020/14-041  
Ö 4  
Modernisierung der Schulsporthalle Hamberge  
2020/14-119  
Ö 5  
Verzicht auf die Eltern- und Kursgebühren für die Benutzung der Betreuten Grundschule  
2020/14-117  
Ö 6  
Offene Ganztagsschule (OGS) a) Erlass einer Ganztagsschulsatzung b) Erlass einer Gebührensatzung OGS  
Enthält Anlagen
2020/14-114  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hamberge beschließt,

a)      die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge (Ganztagsschulsatzung) ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:

b)      die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:

 

 

 

   
    04.06.2020 - Schulausschuss Hamberge
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

a)      die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge (Ganztagsschulsatzung) ohne Änderungen:

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

b)      Es wird vorgetragen, dass zukünftig geplant sei, lediglich eine Elterngebühr für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule sowie des Kursangebotes zu erheben. Die Gebührenkalkulation habe ergeben, dass kostendeckende monatliche Gebühren für die Erst- und Zweitklässler bei 33,00 € pro Betreuungstag in der Woche und kostendeckende monatliche Gebühren für die Dritt- und Viertklässler bei 19,00 € pro Betreuungstag in der Woche liegen würden. Kostendeckende Gebühren für eine Woche Ferienbetreuung lägen bei 82,00 €.

 

Von Seiten der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, die Eltern zu entlasten, indem die monatlichen Gebühren pro Betreuungstag in der Woche

 

-          für die Erst- und Zweitklässler auf 28,00 € und

-          für die Dritt- und Viertklässler auf 16,00 € und

-          für die Ferienbetreuung pro Woche auf 70,00 €

 

gesenkt werden. Das auf dieser Basis ermittelte Defizit für die Gemeinde Hamberge würde dabei auf ca. 13.000,00 € steigen. Es besteht Einvernehmen, wie vorgeschlagen zu verfahren.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

b) die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung mit folgenden Änderungen:

 

§ 3 Absatz 2 ist insoweit zu ändern, dass

 

-          die Monatsgebühr in der Preisstufe 1 pro Betreuungstag 28,00 € und

-          die Monatsgebühr in der Preisstufe 2 pro Betreuungstag 16,00 €

 

beträgt.

 

§ 4 Absatz 2 ist insoweit zu ändern, dass die Gebühren in den Ferien 70,00 € pro Ferienwoche betragen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    23.06.2020 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 13 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeinde Hamberge beschließt,

a)      die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Grundschule Hamberge (Ganztagsschulsatzung) ohne Änderungen.

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

b)      die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung mit folgenden Änderungen:

Die monatlichen Gebühren pro Betreuungstag in der Woche betragen
für die Erst- und Zweitklässler 28,00 € (§ 3 Abs. 2)

für die Dritt- und Viertklässler 16,00 € (§ 3 Abs. 2)

für die Ferienbetreuung 70,00 € pro Woche (§ 4 Abs. 2)

 

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 8  
Verschiedenes      
               

Seite zurück Nach oben