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Vorlage - 2020/14-117  

Betreff: Verzicht auf die Eltern- und Kursgebühren für die Benutzung der Betreuten Grundschule
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Hamberge Vorberatung
04.06.2020 
Sitzung des Schulausschusses Hamberge (offen)   
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
23.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hamberge erhebt für die Benutzung der Betreuten Grundschule und die Teilnahme am Kursangebot

a)      für die Monate April, Mai und Juni 2020 keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler,

b)      für den Monat Juli 2020 (Ferienmonat) keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler

c)      Darüber hinaus erhebt die Gemeinde Hamberge keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler, die in der Zeit ab dem 16. März 2020 in der Schule „notbetreut“ wurden, da eines ihrer Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten bzw. der alleinerziehende Elternteil berufstätig ist unabhängig davon, ob in diesen Fällen Betreuungstage gebucht wurden oder nicht.

 

 

 

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Sachverhalt:

Zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus wurden die Schulen ab dem 16.03.20 geschlossen. Lediglich für Kinder von in systemrelevanten Berufen tätigen Eltern und von berufstätigen Alleinerziehenden wurde seitdem eine Notbetreuung bis 13.00 Uhr durch die Lehrkräfte und ab 13.00 Uhr durch die Betreuungskräfte der Gemeinde Hamberge sicherge-stellt. Seit dem 6. Mai 2020 werden u.a. die Viertklässler an Grundschulen wieder zeitlich eingeschränkt beschult. Die Notbetreuung für die Erst- bis Viertklässler wird fortgeführt. Reguläre schulische Ganztags- und Betreuungsangebote finden gemäß Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 02.05.2020 noch nicht statt. Eine schrittweise Aufnahme des regulären Nachmittagsangebots ist ab dem 25.5.2020 vorgesehen.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, die Befreiung von Eltern von nachschulischen Betreuungsgebühren für 3 Monate zu finanzieren. Die Schulträger erhalten auf Antrag einen Ausgleich von Elterngebühren für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote, soweit diese anlässlich der Bekämpfung des Coronavirus in der Zeit vom 16.03. bis längstens 15.06.2020 nicht durchgeführt werden konnten. Durch den Verzicht auf die Gebühren für die Monate April, Mai und Juni entstehen dem Schulträger somit keine finanziellen Nachteile.

 

Ein weiterer Verzicht auf die Benutzungs- und Kursgebühren für den Monat Juli 2020 (Ferienmonat) bedeutet für die Grundschule in Hamberge im Ergebnis einen Einnahmeaus-fall in Höhe von ca. 7.000,00 €, der durch die Gemeinde als Schulträger zu tragen ist.

 

Der Verzicht auf Benutzungsgebühren von in systemrelevanten Berufen tätigen Eltern und berufstätigen Alleinerziehenden, die einen Anspruch auf die Notbetreuung in der Schule haben, verursacht weder zusätzliche Einnahmeausfälle noch Kosten.

 

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Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

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