Tagesordnung - Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses der Gemeinde Rehhorst
Bezeichnung: |
Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses der Gemeinde Rehhorst |
Gremium: |
Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst |
Datum: |
Mo, 07.12.2020 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 19:45 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Gemeinschaftshaus Rehhorst |
Ort: |
Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.11.2019 |
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SI/2019/19-025 |
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Ö 4 |
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Haushaltssatzung - mit Plan 2021 |
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2020/19-123-01 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt. 2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2021. 3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. |
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07.12.2020 - Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst |
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Ö 4 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: - Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird unverändert beibehalten.
- Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
Teilfinanzpläne / Produkte | Auszahlung Plan 2021 lt. Vorlage | Auszahlung Plan 2021 neu | 126020 / FF Pöhls | 12.800,00 € | 8.400,00 € | 361130 / Kindergartengrundstück | 4.500,00 € | 0,00 € | 573010 / Gemeinschaftshaus Rehhorst | 10.000 € | 14.000,00 € |
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2021. - Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von
1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. - Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | |
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07.12.2020 - Gemeindevertretung Rehhorst |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird unverändert beibehalten.
- Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen
Teilfinanzpläne / Produkte | Auszahlung Plan 2021 lt. Vorlage | Auszahlung Plan 2021 neu | 126020 / FF Pöhls | 12.800,00 € | 8.400,00 € | 361130 / Kindergartengrundstück | 4.500,00 € | 0,00 € | 573010 / Gemeinschaftshaus Rehhorst | 10.000 € | 14.000,00 € |
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2021. - Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von
1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. - Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | |
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Ö 5 |
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Verschiedenes |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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