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Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2021  

Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses der Gemeinde Rehhorst
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst
2020/19-123-01 Haushaltssatzung - mit Plan 2021
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/19-123-01

 

Frau Böttger erläutert anhand einer Zusammenstellung den Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Rehhorst. Hierzu stellt sie die Einnahmen und Ausgaben gegenüber, stellt die Teilergebnisse vor und vergleicht diese mit den Ansätzen 2020. Sie fasst zudem die geplanten Investitionen zusammen und verweist auf Fehler in Finanzplan, die zu einer Anpassung des Haushaltsplanes führen. Die Zusammenstellung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Frau Böttger teilt mit, dass die für 2020 geplante Anschaffung eines neuen Spielhauses für den Spielplatz in Rehhorst noch nicht realisiert wurde. Der Ansatz sollte nach 2021 übertragen werden.

 

Abschließen wird über die Erhöhung der Grundsteuer B und die Auswirkungen auf die gemeindliche Finanzsituation auch im Hinblick auf den möglichen Verlust von Zuschüssen und Schlüsselzuweisungen diskutiert. Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Hebesatz aktuell nicht erhöht wird.

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird unverändert beibehalten.

 

  1. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

Teilfinanzpläne / Produkte

Auszahlung Plan 2021 lt. Vorlage

Auszahlung Plan 2021 neu

126020 / FF Pöhls

12.800,00 €

8.400,00 €

361130 / Kindergartengrundstück

4.500,00 €

0,00 €

573010 / Gemeinschaftshaus Rehhorst

10.000 €

14.000,00 €

 

 

-          Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2021.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von

1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4 2021 Haushaltsplan - PP (72 KB)      
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