Auszug - Aufstellung der Auswahlkriterien für das Strom- und Gaskonzessionsverfahren
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Steen erläutert, dass Die bestehenden Gas-und Strom-Wegenutzungsverträge
abgelaufen sind und daher neu ausgeschrieben werden müssen. Aus der Ausschreibung
folgen neue Konzessionsverträge für 20 Jahre. Die Kriterien hierfür wurden durch eine hierauf spezialisierte Anwaltskanzlei in Berlin erarbeitet. Alle beteiligten amtsangehörigen Gemeinden müssen diese Auswahlkriterien einzeln beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den als
1. Anlage 1 beigefügten Kriterienkatalog einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Stromkonzessionsverfahren. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.
2. Anlage 2 beigefügten Kriterienkatalog einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Gaskonzessionsverfahren. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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