Auszug - Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Solarfreiflächenanlage südlich der BAB 1 südlich der Ortslage Rosenhagen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere Belange des Schöpfwerkes, der Leitungen des WBV und des Naturschutzes zu berücksichtigen sein werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Aufstellungsbeschluss
1.1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die Änderung (Solarfreiflächenanlagen) für das Gebiet Ortsteil Groß Wesenberg südlich der Ortslage Rosenhagen unmittelbar südlich der BAB1 (Flurstück 96/2) aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Umwandlung "Grünflächen" und Eignungsgebiet für Biotopverbund in "Fläche für Solarfreiflächenanlagen“
1.2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
1.3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und Nachbargemeinden soll ein externes Büro tätig werden.
1.4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
1.5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchge-führt werden: öffentliche Auslegung
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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