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Auszug - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Groth Weeden) der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Zarpen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
2022/22-169 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Groth Weeden) der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71
hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schöning erläutert zunächst den Tagesordnungspunkt und geht kurz auf den im Ausschuss gefassten Beschluss ein.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1.                     Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Groth Weeden) wird geändert. Er umfasst das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71).

 

  1.                   Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) werden in den vorliegenden Fassungen erneut gebilligt. Die Begründung ist entsprechend zu aktualisieren.

 

  1.                   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Auf eine erneute Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der öffentlichen Auslegung ist wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB angemessen auf 3 Wochen zu verkürzen verkürzt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Frau Heike Hoffmann

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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