Auszug - Antrag der CDU-Fraktion: Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 bis zum 31.12.2023. Beginnend ab dem 1.1.2024 soll das Niveau des heutigen Abstandes zu den Nivellierungssätzen binnen drei Jahren wieder erreicht werden.
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Jahr 2019 waren die Hebesätze der Gemeinde Barnitz festgesetzt auf:
Grundsteuer A 281%
Grundsteuer B 281%
Eine wie durch die CDU-Fraktion vorgeschlagene Reduzierung der Hebesätze würde nach Kalkulation des Ausschussvorsitzenden den Haushalt 2023 der Gemeinde Barnitz durch Mindereinnahmen um ca. EUR 10.000,- belasten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022 „Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 bis zum 31.12.2023. Beginnend ab dem 1.1.2024 soll das Niveau des heutigen Abstandes zu den
Nivellierungssätzen binnen drei Jahren wieder erreicht werden.“ wird zugestimmt; die Hebesätze werden im Rahmen des Beschlusses zur Haushaltssatzung und –Planung 2023 angepasst.
Abstimmungsergebnis: | 2 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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