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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion: Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 bis zum 31.12.2023. Beginnend ab dem 1.1.2024 soll das Niveau des heutigen Abstandes zu den Nivellierungssätzen binnen drei Jahren wieder erreicht werden.  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barnitz
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Im Jahr 2019 waren die Hebesätze der Gemeinde Barnitz festgesetzt auf:

 

Grundsteuer A 281%

Grundsteuer B 281%

 

Eine wie durch die CDU-Fraktion vorgeschlagene Reduzierung der Hebesätze würde nach Kalkulation des Ausschussvorsitzenden den Haushalt 2023 der Gemeinde Barnitz durch Mindereinnahmen um ca. EUR 10.000,- belasten.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 bis zum 31.12.2023. Beginnend ab dem 1.1.2024 soll das Niveau des heutigen Abstandes zu den

Nivellierungssätzen binnen drei Jahren wieder erreicht werden.“ wird zugestimmt; die Hebesätze werden im Rahmen des Beschlusses zur Haushaltssatzung und –Planung 2023 angepasst.


 

Abstimmungsergebnis: 

2

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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