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Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Westerau Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25   (öffentlich ab 19:30) Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Westerau
Ort: Schulstraße 6, 23847 Westerau
2022/21-181 Haushaltssatzung mit Plan 2023
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt, anschließend wird der Tagesordnungspunkt kurz diskutiert. Hr. Uhrbrook erfragt, nach welchen Kriterien die Straßen in der Gemeinde nach Gemeindestraßen oder Wirtschaftswegen eingeteilt werden. Einige Straßen sind teilweise als Gemeindestraßen, teilweise als Wirtschaftswege deklariert. Abhängig von der Kilometeranzahl an Gemeindestraßen erhält die Gemeinde vom Land einen Ausgleich für bedarfstreibende Flächenlasten. Herr Wisniewski und der Protokollführer klären darüber auf, dass die Beschaffenheit einer Straße keinen Aufschluss über die Einteilung gibt. Bei den exemplarisch genannten Straßen gilt der Bereich außerhalb der Ortslage als Wirtschaftsweg, da diese Teilstücke fast auschließlich von Landwirtschaftsfahrzeugen genutzt werde und an landwirtschaftlichen Nutzflächen enden.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 310 v.H.
    2. Grundsteuer B: 368 v.H.
    3. Gewerbesteuer 310 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 für die Gemeinde Westerau mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2023.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023.

- Anpassung der Schulverbandsumlage auf den nun feststehenden Betrag von 36.819 €

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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