Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Entwurf des HH Planes wurde im Finanzausschuss der Gemeinde beraten. Aufgrund kommunalrechtlicher Regelungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der vorliegende Beschluss ggf. nochmal zu wiederholen ist. Es erfolgt eine Erläuterung durch den Vorsitzenden und den Vorsitzenden des Hauptausschusses.
Der nachstehende Passus wurde besprochen und nach Beratung aus der Beschlussvorlage entfernt: „Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird“. Die geänderte Beschlussvorlage wird zu Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg beschließt:
1.
Die Hebesätze werden festgesetzt auf
Hebesatz | von | auf |
Grundsteuer A: | 339% | 339% |
Grundsteuer B: | 367% | 368% |
Gewerbesteuer: | 310% | 310% |
2.
Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 ohne/
mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde
Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen:
3.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwaltete Sondervermögen genehmigt.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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