Auszug - Amtsentwicklungskonzept Nordstormarn Abschlussbericht und Beschlussfassung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage 2022/23-238 vom 10.10.2022
Die Vorsitzende gibt das Wort an Herrn Arnold, der die Büros Gertz Gutsche Rümenapp sowie ALP, Institut für Wohnen und Stadtentwicklung, vertritt.
Herr Arnold bezieht sich auf die den Amtsausschussmitgliedern vorliegenden Ergebnisse des Amtsentwicklungskonzeptes und schlägt dem Amtsausschuss zukünftige Schwerpunkte der Amtsentwicklung vor. Gegen die von Herrn Arnold vorgeschlagene Priorisierung der benannten Maßnahmen gibt es keine Einwendungen:
Hohe Priorität
a) Kindertageseinrichtungen
qualitativer Ausbau, Ausdehnung des Angebots an Ganztags-Betreuungsplätzen (Verantwortlich: Kitaträger)
b) Wohnen
Identifizierung potenzieller Standorte für eine Baulandbevorratung
c) Ehrenamt/Dorfgemeinschaft
Konkretisierung der Bedarfe an Treffpunkten und Räumlichkeiten für die Dorfgemeinschaft im Rahmen von Ortsentwicklungskonzepten
d) Verkehr/Mobilität
Schaffung einer Stelle eines Radverkehrsbeauftragten
Zu diesem Thema sind sich die Anwesenden einig, dass der Kreis Stormarn verantwortlich und federführend ist und die Gemeinden lediglich bei der Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes durch den Kreis im Verfahren beteiligt werden und eigene Vorstellungen und Wünsche äußern können.
Hohe Priorität mit Dringlichkeit
a) Entwässerung
Amtsweite Prüfung von Ausbauvarianten, Durchführung einer Gefährdungsanalyse
b) Feuerwehr
Initiierung eines ergebnisoffenen Diskussionsprozesses u.a. zur Einführung von Kooperationsstrukturen zwischen den bestehenden Feuerwehren (gemeindeübergreifend)
Es besteht Einvernehmen, das Thema „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ gemeindeübergreifend nicht weiter zu diskutieren.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt:
Das Amtsentwicklungskonzept bildet die Grundlage für die kurz-, mittel und langfristigen Planungen im Amtsgebiet. Besondere Priorität haben die Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen des erarbeiteten Maßnahmenkonzeptes. Hierzu gehören die Handlungsbereiche
a) Kindertagesstätten,
b) Wohnen,
c) Ehrenamt und Dorfgemeinschaften,
d) Entwässerung,
e) Verkehr und Mobilität,
f) Feuerwehr
Die Umsetzung des Amtsentwicklungskonzeptes soll stetig erfolgen. Eine Evaluierung und Aktualisierung ist einmal jährlich durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: | 48 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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