Auszug - KiTa Rethwisch - Abrechnung Betriebskostendefizit für das Jahr 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt. Sie stellt dar, dass man vorerst vorsichtig zu dieser Thematik agieren müsse, da es ab 2025 eine neue Gesetzeslage den Kindergärten betreffend, mit noch ungewissen Folgen für die Gemeinden, geben wird.
Es müsse geprüft werden, ob die Gemeinde Belegrechte für 8 Kinder an Rethwisch zurück„verkauft“, da momentan der Bedarf an Plätzen nicht so groß ist.
Der Sachverhalt wird von den Anwesenden diskutiert. Besonders der Umstand, dass man anteilig Miete für den Kindergarten bezahlen müsse, obwohl die Gemeinde seinerzeit einen hohen Investitionskostenzuschuss geleistet hat, stößt auf Unverständnis. Die Bürgermeisterin stellt klar, dass mit dem Investitionskostenzuschuss seinerzeit nur Belegrechte gekauft wurden, und nicht das Gebäude selbst.
Beschluss:
Die Gemeinde Westerau nimmt die Kosten für die Belegrechte aus den Elementar- und Krippenabrechnungen in der Ev.-Luth. Kindertagesstätte „de rethwischer karkenmüüs“ in Rethwisch für das Jahr 2021 zur Kenntnis.