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Auszug - Bericht des Amtsdirektors  

Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn
TOP: Ö 5
Gremium: Amtsausschuss Nordstormarn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 01.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:16 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
 
Wortprotokoll

 

a)      Neuer Mitarbeiter im Amt Nordstormarn

Am 01.03.23 hat Herr Kaza als Sozialarbeiter im Amt Nordstormarn begonnen.

 

b)      Themen Fachtagung Sankelmark

Als Ehrengast war u.a. die Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Heinold, anwesend. Es wurde über folgende Themen berichtet:

      Förderprogramm für Feuerwehrhäuser

Von Seiten des Landes S-H wird überlegt, ein Förderprogramm für Feuerwehrhäuser aufzulegen.

      Urteil zum FAG

Im Ergebnis ist die Bildung eines „Topfes“ für die zentralen Orte verfassungsgemäß. Lediglich die Bemessung ist verfassungswidrig, da eine konkrete Benennung der Bedarfe nicht erfolgt ist. Die Überarbeitung und Neubewertung der Bedarfe kann im Ergebnis dazu führen, dass der „Topf“ für die Kommunen ohne zentralörtliche Funktion noch kleiner wird.

      Verwendung 207 Mio € Überschuss FAG Mittel

Das Land S-H diskutiert, den Überschuss aus dem Jahr 2022 in Höhe von 207 Mio € entweder wie bisher an die Kommunen auszuschütten oder die Krankenhäuser damit zu unterstützen.

      Verwendung 30 Mio € bisherige Konsolidierungsmittel

Die bisher im FAG enthaltenen Konsolidierungsmittel sollen zukünftig entfallen, ggf. sollen sie zur Unterstützung des ÖPNV verwendet werden.

 

c)      Geplante Änderung der Gemeindeordnung

Mit der geplanten Änderung der Gemeindeordnung sind Einschränkungen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden verbunden

      Bürgerbegehren bei Beschlüssen zur Aufstellung von B-Plänen sollen grundsätzlich untersagt werden (sofern sie mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurden).

      Bei Korrekturbegehren sollen die zu sammelnden Unterschriften innerhalb von drei und nicht mehr sechs Monaten zusammengetragen werden.

      Es soll eine Sperrfrist von drei Jahren eingeführt werden, in der kein erneutes Bürgerbegehren durchgeführt werden darf.

 

d)      Regionalpläne Windkraft

Klagen gegen die Regionalpläne Windkraft sind noch beim OVG anhängig. Die Termine sind auf Juni 2023 verschoben.

 

e)      Mindestabstand zu Bebauung als einziges k.o.-Kriterium für Windkraftanlagen

Auf Bundesebene wird diskutiert, sämtliche k.o.-Kriterien im Falle der Errichtung von Windkraftanlagen mit Ausnahme der Abstandsregelung zur Bebauung entfallen zu lassen.

 

f)        Katastrophenschutz auf Amtsebene

Die Planungen zum Katastrophenschutz beinhalten insbesondere:

      Ausarbeitung eines Alarmierungsplanes

      „Lagezentrum“ im Büro und Vorzimmer des Amtsdirektors

      Beschaffung Satellitentelefon

      Prüfung der Möglichkeiten für die Notstromversorgung des Amtsgebäudes

 

Beteiligte sind u.a. der Amtsdirektor, der Ordnungsamtsleiter sowie die Amtswehrführung.

 

g)      Kommunalwahl

Das Erfrischungsgeld für die Mitglieder der Wahlvorstände wird auf 50,00 € und für die Beisitzer auf 40,00 € erhöht.

 

Die Informationsbroschüre des SHGT „Arbeit in einer Gemeindevertretung“ wird nach der Wahl an alle Gemeindevertreter verteilt.

 

h)      Veranstaltung Starkregenereignisse

Am 02.03.2023 findet in Neumünster eine Informationsveranstaltung zum Thema „Starkregenereignisse“ statt, an der der Amtsdirektor und ein Mitarbeiter aus dem Bauamt teilnehmen.

 

 

i)        Anfrage Musikschule Bad Oldesloe

Der Leiter der Musikschule hat um finanzielle Unterstützung der Musikschule durch das Amt Nordstormarn gebeten und möchte seinen Finanzierungsvorschlag gern im Amtsausschuss vorstellen. Der Amtsdirektor hat dem Leiter mitgeteilt, dass dies ggf. nach der konstituierenden Sitzung möglich ist.

 

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