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Auszug - 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche A) südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage; B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6; C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Schützen- und Gemeinschaftshaus Klein Wesenberg
Ort: Am Kirchberg 1, 23860 Klein Wesenberg
2023/17-152 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche A) südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage; B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6; C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2023/17-152

 

Herr Hochstein und Herr D. Möller verlassen zu TOP 6 und 7 den Sitzungsraum.

 

Der Bürgermeister begrüßt Herrn Stolzenberg und erteilt ihm das Wort. Herr Stolzenberg verweist auf die bisherigen Beratungen und Entwürfe. Er erläutert die zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Änderungen zum bisherigen Entwurf. Entscheidender Punkt ist die mögliche Einigung mit dem angrenzenden Landwirt zur Reduzierung der betrieblichen Emissionen. Im Anschluss beantwortet Herr Stolzenberg Fragen der Anwesenden. Die Auslastung der Kläranlage wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 11 geprüft.

 

Der Bürgermeister berichtet kurz über die Gespräche mit dem Landwirt. Ein existenzielles Problem sind die von der Bundesregierung angekündigte Vorgaben zum Tierwohl. Für den Landwirt muss sichergestellt werden, dass eine Umstellung des Betriebes auf Offenstall-Haltung in der Zukunft möglich ist. Herr Stolzenberg informiert über die Berechnungsgrundlagen für die Geruchsausbreitung. Bei der Offenstell-Haltung bleibt der Geruch weitestgehend vor Ort. Bei Ställen mit Entlüftungsschächten wird der Geruch durch die Schachthöhe weiter weg transportiert.

 

Der Bürgermeister regt eine Ergänzung der Abwägung und der Begründung dahingehend an, dass die Gemeinde den Landwirt in der Zukunft finanziell unterstützt, wenn dieser aufgrund dieser Flächennutzungsplanänderung und des dazugehörigen Bebauungsplanes Nr. 11 keine Genehmigung zur Umstellung des Betriebes auf die Vorgaben des Tierwohls erhält. Es bestehen keine Einwände seitens der Anwesenden.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.1.  Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Untere Forstbehörde vom 28.11.2022,

-          Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH vom 15.11.2022

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Kreis Stormarn vom 01.12.2022

-          Privater Einwand vom 14.11.2022

 

c) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen

-          50hertz Transmission GmbH vom 27.10.2022

-          Archäologisches Landesamt vom 26.10.2022

-          Avacon Netz GmbH vom 27.10.2022

-          Landessportverband vom 28.11.2022

-          Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 02.11.2022

-          Schleswig-Holstein Netz AG vom 28.10.2022

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 01.11.2022

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Planlabor Stolzenberg, Lübeck) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg ergeben sich aus der Übersicht vom 02.03.2023 und werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

Die Abwägung des Privaten Einwands vom 14.11.2022 wird dahingehend ergänzt, dass die Gemeinde den Einwender in der Zukunft unterstützt, wenn dieser aufgrund der Vorgaben dieser Flächennutzungsplanänderung oder des dazugehörigen Bebauungsplanes Nr. 11 keine Genehmigung zur Umstellung des Betriebes auf die Vorgaben des Tierwohls erhält.

 

 

1.2.  Das Büro Planlabor Stolzenberg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.1.  Der erneute Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche

 

a)      südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage;

b)      südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6;

c)      Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

Wird in der vorliegenden Fassung erneut gebilligt.

 

Die Begründung wird zum Teilgebiet A dahingehend ergänzt, dass die Gemeinde den Landwirt in der Zukunft unterstützt, wenn dieser aufgrund der Vorgaben dieser Flächennutzungsplanänderung oder des dazugehörigen Bebauungsplanes Nr. 11 keine Genehmigung zur Umstellung des Betriebes auf die Vorgaben des Tierwohls erhält.

 

2.2.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der öffentlichen Auslegung ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB angemessen auf 3 Wochen zu verkürzen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Henning Hochstein und Detlef Möller

 


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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