Sprungziele
Inhalt

Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)  

Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Badendorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
2023/11-251 Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Brockmann berichtet, dass der Jahresabschluss für 2021 als Zahlenwerk vorliegt. So kann nun der Haushalt für die Gemeinde Badendorf für das Jahr 2023 endgültig beschlossen werden.

Die Beschlussvorlage beinhaltet den aktuellen Stand, einschließlich der am 22.11.2022 beschlossenen Änderungen. Die heute beschlossenen Ausgaben sind mit in den Haushalt für 2023 mit aufzunehmen.

 

Die Gemeindevertreter/innen sind sich einig und fassen den folgenden Beschluss:


Beschluss:

 

-          Die Hebesätze werden festgesetzt auf

  • Grundsteuer A: 330 v.H.
  • Grundsteuer B: 330 v.H.
  • Gewerbesteuer: 330 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.

werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das

Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Änderungen beschlossen:

  • für TOP   7 – Planung Parkbuchten   10.000,00 €
  • für TOP   9 – Unterhaltung Rohrnetz RW     zzgl.   5.000,00 €
  • für TOP 10 – PiA-Ausbildung     5.000,00 €
  • für TOP 11 – KiTa Trennwände   15.000,00 €
  • für TOP 14 – Zuschuss TSV  Erhöhung um       800,00 €

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Badendorf verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Seite zurück Nach oben