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Auszug - Kita Badendorf - Trennwand und Abtrennung Krippe  

Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Badendorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
2023/11-253 Kita Badendorf - Trennwand und Abtrennung Krippe
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Brockmann erläutert, dass im Rahmen der Beratungen über mögliche Aufstockung von Krippenplätzen auch über die aktuelle Raumnutzung gesprochen wurde. So wäre es sinnvoll, den ehemaligen offenen Spielflur neben der Krippe als einen weiteren Raum nutzbar zu machen. Die aktuell vorhandene, offene Abtrennung könne durch eine feste Wand mit einer Türöffnung ersetzt werden. Somit wäre dieser Raum nutzbar, ohne andere zu stören bzw. auch gestört zu werden. Ein 20-köpfige Elementargruppe könnte so in kleineren Einheiten individueller betreut werden.

 

Die Krippengruppe ist im Flurbereich durch eine „Gartenpfortenlösung“ abgetrennt. Auch hier wäre im gleichen Zuge der Einbau eines Türelementes sinnvoll.


Herr Bürgermeister Brockmann hatte sich vorab bei einem Architekten zum Thema Brandschutz erkundigt. Über den Beamer stellt er Bilder vom Ist-Zustand und mögliche Bauausführungen dar. Auch habe er zur Kostenfindung zwei Angebote eingeholt. Diese liegen in einem Bereich zwischen 12.000,00 € bis 16.000,00 €.

 

Seitens der Verwaltung wird angeraten, die Planung durch ein Fachbüro auf die Zulässigkeit prüfen zu lassen.

 

Nach kurzer Beratung sprechen sich die Gemeindevertreter/innen für eine Planung durch ein Fachbüro und eine Umsetzung der beiden Abtrennungen aus. Der finanzielle Rahmen für Planung und Baumaßnahme wird mit einem Kostenvolumen bis 15.000,00 € beziffert.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Baumaßnahmen weiter zu planen und durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Aufträge zu erteilen.

Zunächst ist jedoch die Zulässigkeit der Maßnahme zu ermitteln. Danach soll der Auftrag mit maximal 15.000,00 € als Gesamtvolumen erteilt werden. Die Mittel sind als Investitionen noch in den Haushalt 2023 einzustellen.


 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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