Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Haushaltsbeschluss 2023 diesmal sehr spät erfolgt, da das Land mittlerweile das Vorliegen der Ergebnisse des Jahres 2021 als obligatorische Beschlussgrundlage sieht.
Bezüglich einer möglichen Anhebung der Hebesätze wird kontrovers diskutiert, da zwar Heilshoop einerseits im Vergleich zu den anderen amtsangehörigen Gemeinden relativ niedrige Hebesätze hat, auf der anderen Seite die Einwohner allerdings durch die Energiepreissteigerungen stark belastet sind.
Es überwiegt die Mehrheitsmeinung, aktuell die Einwohner nicht zusätzlich zu belasten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heilshoop beschließt:
1.
ohne Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2023.
2.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Heilshoop verwalteten Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|