Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zunächst berichtet Herr Schorr über die Sitzung vom 07.12.2022 und die Notwendigkeit nochmals über den Tagesordnungspunkt zu beraten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die Hebesätze werden festgesetzt auf
- Grundsteuer A: 315 v.H.
- Grundsteuer B: 315 v.H.
- Gewerbesteuer: 315 v.H.
2.
Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das
Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen.
3.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.
Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 2.000,00 (Bürgermeister)/ EUR 1.000,00 (Gemeindewehrführer) im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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