Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
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Gemeinde Feldhorst | Nr. 4 / 2013 - 2018 |
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst am 01. April 2014 im Ortsteil Havighorst, Dörpshus
Anwesend:
Herr Bürgermeister Jörg Lembke
Gemeindevertreter/innen:
Herr Christian Schacht Herr Andreas Claußen Herr Ernst-Wilhelm Schorr Herr Jörg Lahmann | Frau Sonja Schmidt Frau Silke Seyfferth Herr Matthias Vanselow Herr Hans-Herbert Artelt |
Bürgerliches Ausschussmitglied:Herr Torsten Marschinzika
Entschuldigt fehlte:./.
Unentschuldigt fehlte:./.
Herr Nagel vom Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau, zu Top 5
Von der Amtsverwaltung nahm an der Sitzung teil:
Herr Menzel als Protokollführer
Beginn der Sitzung:20.00 Uhr
Ende der Sitzung:23.00 Uhr
Die Gemeindevertreter waren am 14. März 2014 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen hiergegen werden nicht erhoben.
Tagesordnung:
1.Einwohnerfragestunde
2.Genehmigung des Protokolls vom 03.12.2013
3.Bericht des Bürgermeisters
4.Bestätigung der Wahl der neuen Wehrführerin
5.Bauliche Entwicklung in der Gemeinde Feldhorst
6.Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I
hier: Beschluss über die Gebietsgrenzen
7.Auflösung des Schulverbandes
8.Kindergartenangelegenheiten
hier: Jahresrechnung 2012
9.Kindergartenangelegenheiten
hier: Wirtschaftsplan 2014
10.Breitbandkabelverlegung in den Außenbereichen
hier: Baukostenzuschuss der Gemeinde
11.Haushaltssatzung
12.Verschiedenes
Zu 1:Einwohnerfragestunde
Es wird erneut Beschwerde darüber geführt, dass Regenwassereinläufe in Höhe Steinfelderhude klappern und Erschütterungen entstehen, die sich bis in die Häuser auswirken, so dass hier die Gläser wackeln. Außerdem sind am Haus Steinfelderhude 9 bereits Schäden sowie Risse festzustellen. Diesbezüglich wird um einen Ortstermin gebeten.
Zu 2:Genehmigung des Protokolls vom 03.12.2013
Das Protokoll Nr. 3/2013-2018 über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst am 03. Dezember 2013 ist allen Mitgliedern der Gemeindevertretung zugegangen.
Da gegen Inhalt, Form und Fassung des Protokolls keine Einwendungen erhoben werden, gilt es als genehmigt.
Zu 3:Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet unter anderem Folgendes:
a)An öffentlichen Straßen und Wegen aber auch Bolzplatz/Spielplatz ist Hundekot festzustellen. Der Bürgermeister appelliert eindringlich an die Hundehalter, Tierkot zu entsorgen und weist darauf hin, dass ein Verstoß Bußgeld bewährt ist.
b)Am Pfingstsamstag, den 07. Juni 2014, wird die Landjugend wieder ihr Scheunenfest in Steinfeld ausrichten.
c)Der Jugendtreff in Steinfeld weist weiterhin eine rege Beteiligung auf.
d)Die Gründung einer Jugendwehr wird in diesem Jahr erfolgen. Hilfe, auch durch Personen, die nicht der Freiwilligen Feuerwehr angehören, ist erwünscht, ebenso wie Spenden.
e)Hinsichtlich der geplanten 380 kV-Leitung zum Transport des Stromes der Windkraftanlagen ist der Trassenverlauf noch nicht bekannt.
f)Der Bürgermeister richtet seinen Dank an die Helfer der Dorfputzaktionen in den beiden Ortsteilen.
g)Das Maibaumfest wird am 01.Mai 2014, das Vogelschießen in Steinfeld am 14. Juni 2014 und das Vogelschießen in Havighorst 28. Juni 2014 stattfinden.
Herr Lembke würde es begrüßen, wenn zu den Veranstaltungen der Vogelschießer möglichst alle Gemeindevertreter anwesend wären.
Zu 4:Bestätigung der Wahl der neuen Wehrführerin
Herr Lembke teilt mit, dass bereits im Anschluss an die Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses am 24. Februar 2014 die Gemeindevertreter befragt worden waren, ob sie der Wahl von Frau Lisa Nüsch zur Ortswehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Steinfeld zustimmen. Dies war von den Gemeindevertretern bejaht worden.
Es wird nunmehr der Beschluss in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung nachgeholt.
Beschluss:
Die Gemeinde Feldhorst stimmt der Wahl von Frau Lisa Nüsch zur Ortswehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Steinfeld zu.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 5:Bauliche Entwicklung in der Gemeinde Feldhorst;
-hier: Aufstellungsbeschluss
- a. Ortsteil Havighorst
aa) 1. F-Plan-Änderung für die Gebiete:
- „östlicher Ortsrand, östlich Havighorst 10 und 11, südlich und
nördlich der K 1“
- „südlicher Ortsrand, südlich Havighorst 103, beidseitig der
Straße“
bb) B-Plan Nr. 1 für das Gebiet „östlicher Ortsrand, östlich Havighorst
10 und 11, südlich und nördlich der K 1“
- b. Ortsteil Steinfeld
aa) 2. F-Plan-Änderung für die Gebiete:
- „östlich der Ortslage, östlich Steinfeld 43 und 46, beidseitig der
K 2“ und
- „südlicher Ortsausgang, östlich der K 2 zwischen Steinfeld 111
und der Straße Hohenkamp“ und westlich der K 2, südlich Steinfeld 112 einschließlich „Hof Schaarmann“ und
bb) B-Plan Nr. 2 für das Gebiet „östlich der Ortslage, östlich Steinfeld
43 und 46, beidseitig der K 2
Herr Lembke berichtet, dass abgeklärt worden ist, welche Grundstückseigentümer bereit wären, Grundstücke als Bauland abzugeben.
Anschließend gibt Herr Nagel vom Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau, Erläuterungen zur Ausweisung von Bauland:
Zunächst weist er darauf hin, dass innerhalb beider Ortsteile noch eine Vielzahl von Freiflächen zur Bebauung vorhanden ist.
Zum Ortsteil Steinfeld merkt er an, dass dieser vom Landschaftsschutzgebiet begrenzt wird. Außerdem liegt Steinfeld innerhalb eines regionalen Grünzuges. Hier möchte die Landesplanung grundsätzlich keine Bebauung. Außerdem sind in Steinfeld in ausgeprägtem Umfange Knicks und Alleen vorhanden. So sind in den potentiellen Bauflächen in der östlich gelegenen Ortslage Richtung Landesstraße 84, östlich des Grundstückes Steinfeld 46, nördlich der Straße eine Baumallee und südlich der Straße ein Knick festzustellen. Bei einer Beeinträchtigung müsste eine Ersatzpflanzung erfolgen.
Bei einer Bebauung südlich der Ortslage sind Eingriffe in naturschutzrechtliche Belange wie Knick oder Allee nicht erforderlich.
Anschließend stellt Herr Nagel Vorschläge für eine Bebauung in Havighorst, östlicher Ortsrand vor.
Zunächst weist er darauf hin, dass ein Abstand von 500 – 600 m zur dichtesten Windkraftanlage vorhanden ist. Dieser Abstand ist ausreichend.
Auf Nachfrage von Frau Schmidt, ob es Probleme mit Immissionen, ausgehend von landwirtschaftlichen Betrieben geben könnte, teilt Herr Nagel mit, dass möglicherweise die Erstellung eines Gutachtens erforderlich sein könnte.
Am südlichen Ortsausgang auf der westlichen Seite des Weges nach Schüttenkaten befindet sich bereits potentielles Bauland innerhalb der Innerortssatzung.
Herr Lemke weist darauf hin, dass der Eigentümer dieser Flächen kein Interesse an einer Bebauung der Grundstücke hat.
Herr Nagel merkt an, dass diese Fläche aus der Planung potentiellen Baulandes herausgenommen werden könnte, um mehr Potential für die Ausweisung von Bauland in anderen Bereichen zu gewinnen.
Anschließend gibt Herr Nagel allgemeine Erläuterungen zu einer Baulandausweisung:
Der jeweilige Flächennutzungsplan muss geändert bzw. ergänzt werden, ein Bebauungsplan aufgestellt werden und bereits vorhandene potentielle Baulandflächen nachgewiesen werden. Zu den potentiellen, bereits vorhandenen Baulandflächen (Baulücken) ist anzugeben, warum diese Flächen nicht vorrangig bebaut werden.
Weiter berichtet Herr Nagel, dass in den Flächennutzungsplan Flächen hineingenommen werden können, die nicht gleichzeitig im Rahmen eines B-Planes überplant werden. Ein Flächennutzungsplan soll einen Zeitraum von 15 Jahren abdecken. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass das der Gemeinde zur Ausweisung von Bauland genehmigte Potential von zurzeit noch 30 weiteren Wohneinheiten grundsätzlich bei einer Ausweisung von Flächennutzungsplänen nicht überschritten werden darf.
Zum Hof Schaarmann (Steinfelder Hof) teilt Herr Nagel mit, dass diese Fläche als Mischgebiet überplant werden könnte.
Beschluss:
- a) Im Ortsteil Havighorst werden folgende Bauleitpläne für folgende Gebiete
aufgestellt:
aa) Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Feldhorst für den Ortsteil Havighorst wird die 1. Änderung aufgestellt, die für die Gebiete
- „östlicher Ortsrand, östlich Havighorst 10 und 11, südlich und nördlich der K1“ und
- „südlicher Ortsrand, südlich Havighorst 103, beidseitig der Straße„
folgende Änderungen der Planung und Darstellung vorsieht: Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbauflächen.
bb) Für das Gebiet „östlicher Ortsrand, östlich Havighorst 10 und 11, südlich und nördlich der K 1“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: zusätzliche Schaffung von Wohnbauflächen
b) Im Ortsteil Steinfeld werden folgende Bauleitpläne für folgende Gebiete
aufgestellt:
aa) Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Feldhorst für den Ortsteil Steinfeld wird die 2. Änderung aufgestellt, die für die Gebiete
- „östlich der Ortslage, östlich Steinfeld 43 und 46, beidseitig der K 2„ und
- „südlicher Ortsausgang, östlich der K 2 zwischen Steinfeld 111 und der Straße Hohenkamp“
folgende Änderungen der Planung und Darstellung vorsieht: Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbauflächen
und für das Gebiet „südlicher Ortsausgang, westlich der K 2, südlich Steinfeld 112 einschließlich Hof Schaarmann“
folgende Änderung der Planung und Darstellung vorsieht: Flächen für die Landwirtschaft in gemischte Bauflächen.
bb) Für das Gebiet „östlich der Ortslage, östlich Steinfeld 43 und 46, beidseitig der K 2“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: zusätzliche Schaffung von Wohnbauflächen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung der Planentwürfe, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll Herr Nagel, Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau, beauftragt werden.
- Die Planungskosten und ggf. weitere Kosten sind durch ggf. den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von dem Vorhabenträger zu übernehmen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:7 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9
Davon anwesend: 7
Anmerkung:
Die Gemeindevertreter Frau Schmidt und Herr Schorr sowie das bürgerliche Mitglied Herr Marschinzika nahmen wegen Befangenheit gem. § 22 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil; sie waren nicht im Sitzungsraum anwesend.
Anmerkung des Protokollführers:
Herr Bürgermeister Lembke hat am 04.04.2014 per E-Mail mitgeteilt, dass die Eigentümerin des Flurstücks der Gemarkung Steinfeld, östliche Ortslage, südlich der
K 2, ihre zunächst erklärte Bereitschaft zum Verkauf ihrer Fläche telefonisch zurückgenommen habe. Auf Vorschlag von Herrn Lembke soll die in Rede stehende Fläche zwar im F-Plan als Wohnbaufläche dargestellt, aber nicht mit einem B-Plan überplant werden. Außerdem hat Herr Lembke vorgeschlagen, die Flächen am südlichen Ortsausgang des Ortsteils Steinfeld mit einem B-Plan zu überplanen.
Zu 6:Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I
hier: Beschluss über die Gebietsgrenzen
Beschluss:
Die Gemeinde Feldhorst hat für den Ortsteil Havighorst die der Urschrift dieser Niederschrift beigefügte Übersichtskarte des Verbandsgebietes des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I im Maßstab 1 : 25.000 überprüft und erklärt, keine Änderungswünsche zu haben.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 7:Auflösung des Schulverbandes
Herr Lembke erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Feldhorst beschließt, den Schulverband Reinfeld (Holstein) zum 31. Dezember 2014 aufzulösen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Gemeinde Feldhorst an der Ausarbeitung der notwendigen öffentlichen Verträge mitzuwirken und diese der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 8:Kindergartenangelegenheiten
hier: Jahresrechnung 2012
Herr Lembke teilt mit, dass der Vorstand des Kindergartens ihn darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass die Kassenwartin zukünftig entlohnt werden soll, da sich niemand findet, der diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnimmt. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Arbeitsstelle, die im Rahmen eines freien sozialen Jahres ausgeübt wurde und die ebenfalls Kosten verursacht hatte, wegfällt.
Herr Lembke erklärt, dass er hinsichtlich dieser Angelegenheit mit dem Vorstand des Kindergartens sprechen wird.
Beschluss:
Die Gemeinde Feldhorst nimmt die Jahresrechnung des Kindergartens Spatzennest e.V. für das Jahr 2012 zur Kenntnis und ist bereit, das Defizit zu tragen.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 9:Kindergartenangelegenheiten
hier: Wirtschaftsplan 2014
Beschluss:
Die Gemeinde Feldhorst stimmt dem Wirtschaftsplan des Kindergartens Spatzennest e.V. für das Jahr 2014 zu und ist bereit, das Defizit zu tragen.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 10:Breitbandkabelverlegung in den Außenbereichen
hier: Baukostenzuschuss der Gemeinde
Herr Schorr berichtet, dass die Leitungsverlegung je laufenden Meter ca. 20 bis 25 Euro kostet.
Die Stadtwerke tragen je Anschluss die Kosten für 100 m Leitungsverlegung.
Herr Schorr hat sich intensiv darum bemüht, einen Termin mit den Vereinigten Stadtwerken hinsichtlich der Anbindung der Außenlieger zu vereinbaren. Ein Termin konnte allerdings wegen Überlastung des zuständigen Mitarbeiters bei den Vereinigten Stadtwerken bisher nicht abgesprochen werden.
Die Gemeindevertretung ist übereinstimmend der Auffassung, dass eine Entscheidung über die Gewährung von Baukostenzuschüssen verschoben wird, bis ein Gespräch mit den Stadtwerken stattgefunden hat. Die Gemeinde wird sich weiterhin intensiv darum bemühen, ein Gespräch zu vereinbaren. Die Betroffenen sollen in das Gespräch eingebunden werden.
Zu 11:Haushaltssatzung
Beschluss:
1.Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 277 v.H. auf 295 v.H. festgesetzt.
für die Grundsteuer B wird von 277 v.H. auf 295 v.H. festgesetzt
Abstimmungsergebnis:0 Stimmen dafür
9Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:
-Der Haushaltsplan für das Jahr 2014.
-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2014
unter Berücksichtigung folgender Änderungen:
Produktsachkonto 541010.5221000, Gemeindestraßen, Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens: Haushaltsansatz: 40.000 €
Produktsachkonto 126010.5221000, Freiwillige Feuerwehr Steinfeld, Unterhaltung Feuerlöscheinrichtungen: Haushaltsansatz: 15.000 €
3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 12:Verschiedenes
a)Herr Detlef Schmidt berichtet zu seinem Vorhaben der Errichtung eines Wohnhauses. Er bittet darum, für den von ihm vorgesehenen Standort des Hauses ein entsprechendes Baufenster zuzulassen.
b)An der K 2 zwischen Steinfeld bis zur B 75 sind die Banketten ausgefahren, insbesondere auf der linken Seite.
Außerdem ist von Steinfeld kommend auf der rechten Seite nach ca. 100/150 m ein Ast an einer Eiche angebrochen und droht auf die Straße zu stürzen.
c)Herr Claußen teilt mit, dass der Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I die Stelle des Wasserwerkers ausgeschrieben hat. Herr Jürgen Eggert scheidet aus.
d)Frau Seyfferth teilt mit, dass ihr berichtet worden ist, dass in Höhe Steinfelder Heckkaten der Wildwechsel stark zugenommen hat.
e)Auf Nachfrage von Frau Schmidt teilt der Protokollführer mit, dass Herr Zimmermann von der Verkehrsaufsicht des Kreises Stormarn den Einmündungsbereich der K 2 in die B 75 hinsichtlich der Verkehrssicherheit der Radfahrer auf dem kombinierten Geh-/Radweg in Augenschein genommen hat. Er wird keine Anordnung treffen. Die für die Radfahrer bestehende Beschilderung "Vorfahrtachten" ist ausreichend.
f)Es wird auf die „abgängige“ Beschilderung am in den Wald führenden Weg am sogenannten "Altenweider Dreieck" hingewiesen. Hier ist lediglich noch das Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" vorhanden, das allerdings stark verblichen ist. Die Beschilderung "Durchfahrt verboten" mit einer Tonnagebegrenzung fehlt. Es handelte sich wohl um eine Tonnagebegrenzung von 3,5 t. Die Angabe der Tonnagebegrenzung kann überprüft werden, indem die aus der Gegenrichtung bestehende Beschilderung in Augenschein genommen wird.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Bürgermeister die Sitzung.
(Jörg Lembke)Bürgermeister |
| (Ralf Menzel) Protokollführer |
H:\Gremien 2013-2018\Feldhorst\2013-2018 Gemeindevertretung\Niederschriften\2014-04-01 Nr. 04_GV 13 - N.doc