Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2023/17-154
Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage und die aktuelle Haushaltssituation. Hierbei geht er auf einige Positionen besonders ein. Dieses sind u.a. die SQKM-Mittel für die Finanzierung der Kindertagesstätten, die Schulkostenbeiträge für die Stadt Reinfeld, die Neuanschaffung von Schutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr, die Kosten für die Bauleit- und Erschließungsplanung, die Schmutzwasserbeseitigung und die Sanierung der Alten Dorfstraße.
Er regt an, die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer beizubehalten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Wesenberg beschließt:
- ohne Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023.
Die Hebesätze werden festgesetzt auf
Hebesatz |
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Grundsteuer A: | 310% |
Grundsteuer B: | 310% |
Gewerbesteuer: | 310% |
- Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Klein Wesenberg verwalteten Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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