Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) - Korrektur Gewerbesteuerhebesatz
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Schorr berichtet über den Tagesordnungspunkt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die Hebesätze werden festgesetzt auf
- Grundsteuer A: 315 v.H.
- Grundsteuer B: 315 v.H.
- Gewerbesteuer: 310 v.H.
2.
Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das
Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen:
3.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.
Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 2.000,00 (Bürgermeister)/ EUR 1.000,00 (Gemeindewehrführer) im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |