Auszug - Zukünftige Nutzung des Flurstückes 87/17 an der Steinkoppel
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Wortprotokoll |
Auf die einführende Sachverhaltsdarstellung zur Behandlung des TOP im öffentlichen Teil wird hingewiesen. Je nach Beschluss wird der TOP 16 im nicht öffentlichen Teil berührt. Grundlegend wird festgehalten, dass eine öffentliche Nutzung auch eine Verpachtung beinhalten kann.
Die Gemeindevertretung beschliesst:
Das Flurstück 87/17 bis auf weiteres für öffentliche Zwecke der Gemeinde zu nutzen und im Eigentum der Gemeinde zu behalten.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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