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Auszug - importierte Sitzung  

Finanz, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz
TOP: Ö 1
Gremium: Finanz, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Barnitz

1

 

Gemeinde Barnitz

Finanz-, Bau- und UmweltausschussNr. 4/ 2013 - 2018

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz am 13. November 2014 , Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Benstaben

 

 

Anwesend:

 

Herr Hans-Heinrich Rahn-Marx, Vorsitzender

 

Mitglieder:

Herr Horst Gehrke

Herr Rüdiger Hartung

Herr Sören Westphal

 

 

Entschuldigt fehlt: Herr Rüdiger Böttger-Tidow

 

Außerdem nehmen an der Sitzung teil:

Gemeindevertreter/in: Frau Sonja Hörcher, Herr Bürgermeister Hans- Joachim Schütt, Herr Rainer Hesse, Herr Gerhard Lienau und Herr Hans- Jürgen Rienhoff

 

Von der Amtsverwaltung:

Herr Wramp als Protokollführer

 

Beginn der Sitzung:19.31 Uhr

Ende der Sitzung:21.55 Uhr

 

Die Ausschussmitglieder waren am 30. Oktober 2014 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden.

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor und werden auch nicht gestellt. Es gilt somit folgende

 

Tagesordnung:

 

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 28.01.2014 und 09.10.2014
  2. Haushaltssatzung- mit Plan 2015 der Gemeinde Barnitz
  3. Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass
  4. Auflösung des Schulverbandes Reinfeld
  5. Verschiedenes

 


Zu 1:Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 28.01.2014 und 09.10.2014

 

Die Niederschriften Nr. 2/2013-2018 und 3/2013-2018 über die Sitzungen des Finanz-, Bau und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz jeweils am 28. Januar 2014 und 09. Oktober 2014 war allen Ausschussmitgliedern zugegangen. Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschriften werden keine Einwände erhoben; sie gelten damit als genehmigt.

 

Zu 2:Haushaltssatzung- mit Plan 2015 der Gemeinde Barnitz

 

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage vom 30.10.2014

 

Herr Rienhoff nimmt ab 19.35 Uhr an der Sitzung teil.

 

Der Vorsitzende geht nach kurzer allgemeiner Darstellung der Sachlage die Positionen des Ergebnishaushaltes im Einzelnen durch. Fragen der Anwesenden werden in diesem Zuge beantwortet.

 

BM Schütt nimmt ab 19.48 Uhr an der Sitzung teil.

 

BM Schütt regt an 3.500 € für Feuerwehrjacken in den Haushalt mit einzustellen. Zudem rege der Amtswehrführer an, die derzeit analogen Meldeempfänger an den Sirenen auf digitale Meldeempfänger umzurüsten. Hierfür seien jedoch die bestehenden Unterhaltungspositionen ausreichend.

 

BM Schütt berichtet, dass im Kindergarten Klein Wesenberg die zurzeit bestehende und zeitlich befristete Containerlösung in eine dauerhafte bauliche Lösung überführt werden solle. Hierfür entstünden im Jahr 2015 zunächst Planungskosten. Die Gemeinde sollte dafür einen Ansatz von 3.000 € einplanen.

 

Herr Westphal bittet für die Errichtung von Tischtennisplatten in den Ortsteilen Klein Barnitz und Groß Barnitz Mittel zu Verfügung zu stellen. Nach kurzer Aussprache sollen dafür Mittel in Höhe von 5.000 € bereitgestellt werden. BM Schütt informiert, dass örtliche Vereine bereits ihre finanzielle Unterstützung avisiert hätten.

 

Darüber hinaus sollen insgesamt 10.000 € Planungskosten im Produkt Bauleitplanung veranschlagt werden. Mit Blick auf die Verkehrslärmsituation müsse angedacht werden, ggf. über einen eigenen Lärmgutachter Lösungen zur Abhilfe, bzw. Minderung zu erarbeiten. Ferner ist eine Position in Höhe von 5.000 € für die Umgestaltung des Platzes Ecke Einmündung L85/ Klein Barnitzer Straße einzustellen.

 

Herr Westphal bittet um Mitteilung der Restbuchwerte der investiven Schulverbandsumlagen an den Schulverband Reinfeld.

 

Die Verwaltung erläutert in Grundzügen die Funktionsweise des Finanzausgleichs und die damit einhergehende Empfehlung zur Anpassung der gemeindlichen Hebesätze für die Grundsteuern A und B an die Nivellierungssätze gemäß Haushaltserlass 2015.

 

BM Schütt schlägt eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B um 20 v.H. vor.

 

Herr Westphal schlägt vor, in Zukunft eine dynamische Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern, auf die Höhe die Nivellierungssätze abzüglich 50 Prozentpunkte, vorzunehmen. Dies erspare den Gremien die jährlich wiederkehrende Diskussion. Für das Jahr 2015  bedeute dies eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern auf jeweils 261 v.H..

 

Nach kontroverser Diskussion über den letzten Vorschlag fasst der Vorsitzende die Beratung zusammen und stellt folgende Beschlüsse zur Abstimmung:

 

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

a)   Die Gemeindevertretung Barnitz beschließt, ab dem Jahr 2015 die Hebesätze für die Grundsteuern A und B im Abstand von -50 Prozentpunkten zu den jeweils festgelegten Nivellierungssätzen des Landes Schleswig Holstein jährlich anzupassen.

Für das Jahr 2015 wird folglich der Hebesatz
für die Grundsteuer A von:240 v.H. auf 261 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B von:260 v.H. auf 261 v.H. festgesetzt.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 4 Stimmen
 

b)        Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu a) sowie folgender Änderungen:
- Dienst- und Schutzkleidung FF- Barnitz: 3.500 €,
- investiver Zuschuss an den Träger des Kindergartens Klein Wesenberg zur
   Erweiterung des Kindergartens von 3.000 €,
- Beschaffung und Errichtung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen 5.000 €, unter
   Berücksichtigung von Zuschüssen von Vereinen in Höhe von rund 1.000 €,
- Anhebung der Kosten für Bauleitplanung auf 10.000 €,
- Umgestaltung des Platzes Ecke Einmündung L85/ Klein Barnitzer Straße; 5.000 €

werden beschlossen:
- der Haushaltsplan für das Jahr 2015.
- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde
   Barnitz für das Haushaltsjahr 2015.
 

c)         Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 4 Stimmen
 

 

Zu 3:Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass

 

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage vom 30.10.2014

 

Die Verwaltung informiert über die Gründe der vorgelegten Neufassung der Satzung.

 

Herr Westphal regt an, den Bürgermeister als Entscheidungsträger zu streichen. Die Verwaltung solle bei Stundungen und Niederschlagungen alleine entscheiden. Ebenso solle beim Erlass der Bürgermeister gestrichen werden. Die für den Bürgermeister vorgesehene Kompetenz solle dem Amtsdirektor zugeteilt werden. In den kleinen Gemeinden sei das Thema mit vielen Konflikten behaftet, weshalb das Amt hier neutraler entscheiden könne. Dies entlaste auch insbesondere den Bürgermeister.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Vorsitzende über folgenden Beschluss abstimmen:

 

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Gemeindevertretung Barnitz beschließt die der Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 30.10.2014 beigefügte Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen mit folgenden Änderungen:

 

§ 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

 

Über die Stundung entscheidet bei einem Wert der Forderung

 

a)bis zur Höhe von1.500,00 EUROdie Leitung der Finanzbuchhaltung

b) bis zur Höhe von5.000,00 EUROdie Kämmerin / der Kämmerer

b)ab einer Höhe von5.000,00 EUROdie/ der Amtsdirektor/ in

 

§ 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

 

Über die Niederschlagung entscheidet bei einem Wert der Forderung

 

a)bis zur Höhe von1.500,00 EUROdie Leitung der Finanzbuchhaltung

b) bis zur Höhe von5.000,00 EUROdie Kämmerin / der Kämmerer

b)ab einer Höhe von5.000,00 EUROdie/ der Amtsdirektor/ in

 

§ 4 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

 

Über Erlassanträge sowie über den Verzicht auf eine Forderung ohne Antrag entscheidet:

 

a)bis zur Höhe von              1.000,00EUROdie Kämmerin / der Kämmerer

c)bis zur Höhe von              10.000,00EUROdie/ der Amtsdirektor/ in

d)ab einer Höhe von              10.000,00EUROdie Gemeindevertretung“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 4 Stimmen

 

Zu 4:Auflösung des Schulverbandes Reinfeld

 

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage

 

BM Schütt informiert, dass zwischenzeitlich das Rechtsanwaltsbüro Ewers und Weißleder aus Kiel zu den Vertragsentwürfen Stellung genommen habe und sich hieraus noch Änderungen ergeben. Er betont, dass aus seiner Sicht die Gemeindevertretung nur über die Verträge beschließen werde, soweit sie ihr in der abschließenden Fassung vorlägen.

 

Der Vorsitzende und Herr Westphal erläutern die Vertragsinhalte, wobei Herr Westphal folgende Änderungsvorschläge einbringt:

 

zu a) Vertrag zur Auflösung des Schulverbandes:

§ 1 letzter Satz: hinter dem Wort Schulgesetz ist das Wort “sämtlich“ einzufügen. Dem Satz ist dem Inhalte nach folgender Satz anzufügen: Dies gilt auch für zurzeit nicht bekannte Risiken aus der Zeit vor der Auflösung des Schulverbandes.

 

§ 3: hier ist die beschriebene Vereinbarung dem Vertrag tatsächlich beizufügen. Folgender Satz ist dem Inhalte nach anzufügen: Die Stadt stellt die ausscheidenden Gemeinden von finanziellen Forderungen aus der Vereinbarung frei.

 

zu b) Vertrag über die Vermögensauseinandersetzung:

 

§ 6 ist folgender Satz dem Inhalte nach anzufügen: Der Anspruch soll durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten der ausscheidenden Gemeinden gesichert werden. Die Kosten der Eintragung tragen die ausscheidenden Gemeinden.

 

Die Anwesenden stimmen den Änderungsvorschlägen zu. Die Verwaltung werde gebeten diese mit in den Vertragsentwurf einarbeiten zu lassen und die Vertragsentwürfe zur Sitzung der Gemeindevertretung alsdann in ihrer abschließenden Fassung vorzulegen.

 

Zu 5:Verschiedenes

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Der Vorsitzende informiert, dass die Beschädigungen an den gemeindlichen Straßen und Wegen, verursacht durch den derzeitigen Ausbau der BAB A1, durch das ausführende Unternehmen wieder behoben würden. Dies sei so vereinbart. Mögliche zusätzliche Beschädigungen an den Fußwegen müssen mit dem Unternehmen besprochen werden.
 

b)                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Der Vorsitzende berichtet über den Sachstand zur Aufstellung des Wappen- Steins in Lokfeld.
 

c)                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BM Schütt informiert in Sachen der Planungen zur Fehmann- Belt Querung, dass am 19.11.2014 eine Regionalkonferenz in Lübeck stattfinde. Er habe dazu im Amtsausschuss angeregt, dass die Gemeinden des Amtes sich zu diesem Thema positionieren sollten. Insbesondere die Problematik des Straßenlärms aus dem überregionalen Verkehren werde mit der Querung deutlich steigen.

 

d)                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BM Schütt informiert weiter über die Umstellung der Buslinien und der Linien des Anrufsammeltaxis anlässlich der Eröffnung des neuen Einkaufscenters im Gewerbegebiet Reinfeld. Damit hätten nun auch Bürger/- innen aus Barnitz die Möglichkeit das Einkaufscenter direkt mit dem Bus oder dem Anrufsammeltaxi zu erreichen.

 

e)                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BM Schütt teilt mit, dass es im Bauhof des Amtes einen Personalwechsel gegeben habe.
 

f)                                                                                                                                                                                                                                                                                                               BM Schütt erläutert zum Netzausbau der „Ostküstenleitung“, dass in Kürze dazu eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden werde. Er zeigt die zurzeit in den Blick genommenen Trassenkorridore anhand eines Übersichtsplanes auf. Das Amt Nordstormarn bemühe sich darüber hinaus jeweils eine Informationsveranstaltung in Badendorf und in Hamberge mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren.

 

g)                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BM Schütt gibt zudem den allgemeinen Hinweis, die auf eigenen Webseiten abgebildeten Bilder auf mögliche, allein durch dessen möglicherweise nicht genehmigten Veröffentlichung, Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Derzeit seien Anwaltsbüros damit befasst, solche Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren und ahnden zu lassen.

 

h)                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Herr Westphal bittet die Rattenbekämpfung auch auf den Ortsteil Klein Barnitz auszudehnen.

 

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Alsdann schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 21.55 Uhr.

 

Im Nachgang wird der Termin für die Sitzung der Gemeindevertretung auf den 08.12.2014 verschoben.

 

 

 

 

 

(Hans-Heinrich Rahn-Marx)
Vorsitzender

 

(Roald Wramp)
Protokollführer

 

H:\Gremien 2013-2018\Barnitz\2013-2018 FinanzBauUmweltausschuss\Niederschriften\2014-11-13 Nr  04_FBU 12 - N.docx

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