Auszug - Bürgersolaranlage UG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhaltsdarstellung: Der amtierende Bürgermeister Herr Iken ist als Vertretungsorgan der Gemeinde grundsätzlich nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von Herrn Iken ist für die Gemeinde Hamberge als Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft Hamberge UG (haftungsbeschränkt) ein Gesellschafterbeschluss zur Abberufung von Herrn Beeck als Geschäftsführer und zur Bestellung von Herrn Iken zum neuen Geschäftsführer zu fassen. Weil er sich in diesem Beschluss selbst zum Geschäftsführer bestellt, ist eine einmalige Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erforderlich..
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund der in der Sachverhaltsdarstellung gegebenen Erläuterungen, dass dem amtierenden Bürgermeister Albert Iken zur Fassung des Gesellschafterbeschlusses der Beteiligungsgesellschaft Hamberge UG (haftungsbeschränkt), mit dem Herr Paul Friedrich Beeck als Geschäftsführer abberufen und Herr Albert Iken als neuer Geschäftsführer bestellt wird Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt wird.
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür; 0 Stimmen dagegen; 0 Stimmenenthaltungen